Haare schneiden und gemeinsam beten: Das ändert sich ab 4. Mai

30.4.2020, 08:45 Uhr
Ja. Sowohl Friseure als auch Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Man kann einen eigenen mitbringen, die Salons werden aber wohl auch einen bereitstellen.
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Muss ich einen Mundschutz beim Friseur tragen?

Ja. Sowohl Friseure als auch Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Man kann einen eigenen mitbringen, die Salons werden aber wohl auch einen bereitstellen. © Roberto Pfeil, dpa

Ja, Kunden müssen wohl mehr bezahlen. Der Grund dafür ist zum einen der zeitliche Mehraufwand durch den neuen Schutzstandard. Zum anderen müssen die Salons mehr Geld für Schutzausrüstung wie Masken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel ausgeben. Wie teurer ein Haarschnitt künftig wird, lässt sich allerdings nicht genau beziffern. Der Verband Deutscher Friseurunternehmen rechnet mit einem durchschnittlichen Anstieg von ein bis zwei Euro.
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Muss ich beim Friseur mehr bezahlen?

Ja, Kunden müssen wohl mehr bezahlen. Der Grund dafür ist zum einen der zeitliche Mehraufwand durch den neuen Schutzstandard. Zum anderen müssen die Salons mehr Geld für Schutzausrüstung wie Masken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel ausgeben. Wie teurer ein Haarschnitt künftig wird, lässt sich allerdings nicht genau beziffern. Der Verband Deutscher Friseurunternehmen rechnet mit einem durchschnittlichen Anstieg von ein bis zwei Euro. © Christoph Schmidt, dpa

Kunden werden sich auf Abstriche einstellen müssen. "Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden", heißt es dazu in dem Schutzstandard. Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee wird es außerdem vorübergehend beim Friseur nicht geben. Eine Zeitschrift beim Haareschneiden oder Föhnen zu lesen, ist ebenfalls verboten.
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Werden alle Dienstleistungen angeboten?

Kunden werden sich auf Abstriche einstellen müssen. "Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden", heißt es dazu in dem Schutzstandard. Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee wird es außerdem vorübergehend beim Friseur nicht geben. Eine Zeitschrift beim Haareschneiden oder Föhnen zu lesen, ist ebenfalls verboten. © Roberto Pfeil, dpa

Haare waschen wird mit dem Standard für alle Kunden Pflicht. So sollen mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden. Weil man auch auf dem Weg zum Salon mit dem Virus in Kontakt kommen könnte, reicht es nicht, sich vor dem Friseurbesuch die Haare selbst zu waschen.
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Muss ich mir die Haare waschen lassen?

Haare waschen wird mit dem Standard für alle Kunden Pflicht. So sollen mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden. Weil man auch auf dem Weg zum Salon mit dem Virus in Kontakt kommen könnte, reicht es nicht, sich vor dem Friseurbesuch die Haare selbst zu waschen. © Britta Pedersen, dpa

Theoretisch sind "Walk-in-Friseure", also solche ohne Terminvergabe, weiter erlaubt. Der Zentralverband empfiehlt aber Terminabsprachen. Wegen der erwartbar hohen Nachfrage nach der Wiedereröffnung dürfte es schwer werden, ohne Ankündigung einen Haarschnitt zu bekommen. Der Schutzstandard verbietet zudem Wartebereiche in den Salons.
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Bekommt man noch einen Termin beim Friseur?

Theoretisch sind "Walk-in-Friseure", also solche ohne Terminvergabe, weiter erlaubt. Der Zentralverband empfiehlt aber Terminabsprachen. Wegen der erwartbar hohen Nachfrage nach der Wiedereröffnung dürfte es schwer werden, ohne Ankündigung einen Haarschnitt zu bekommen. Der Schutzstandard verbietet zudem Wartebereiche in den Salons. © Klaus-Dietmar Gabbert, dpa

Dazu sollen alle Kunden ihre Kontaktdaten im Friseursalon hinterlassen. Dazu zählt nicht nur die Adresse, sondern etwa auch die Handynummer oder E-Mail-Adresse. So sollen Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. Will man seine Daten nicht bereitstellen, gibt es übrigens auch keine Bedienung. "Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind", steht in dem Arbeitsschutzstandard.
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Was ist, wenn ein Kunde oder Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet wird?

Dazu sollen alle Kunden ihre Kontaktdaten im Friseursalon hinterlassen. Dazu zählt nicht nur die Adresse, sondern etwa auch die Handynummer oder E-Mail-Adresse. So sollen Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. Will man seine Daten nicht bereitstellen, gibt es übrigens auch keine Bedienung. "Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind", steht in dem Arbeitsschutzstandard. © Klaus-Dietmar Gabbert, dpa

Das ist ganz unterschiedlich: Im Erzbistum Bamberg wird es nach Angaben eines Sprechers erst ab 10. Mai öffentliche Gottesdienste geben. Einer der ersten Gottesdienste dürfte in Eschenbach in der Oberpfalz (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) stattfinden. Dort hat Stadtpfarrer Thomas Jeschner für Montag 0.05 Uhr zu einem Gottesdienst in die St.-Laurentius-Kirche geladen.
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Wann finden die ersten Gottesdienste wieder statt?

Das ist ganz unterschiedlich: Im Erzbistum Bamberg wird es nach Angaben eines Sprechers erst ab 10. Mai öffentliche Gottesdienste geben. Einer der ersten Gottesdienste dürfte in Eschenbach in der Oberpfalz (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) stattfinden. Dort hat Stadtpfarrer Thomas Jeschner für Montag 0.05 Uhr zu einem Gottesdienst in die St.-Laurentius-Kirche geladen. © Uli Deck, dpa

Die Diözese Regensburg beispielsweise hat Anweisungen zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften versandt, wie es sie auch in anderen Bistümern gibt. Demnach soll durch telefonische Anmeldung, Teilnahmekarten oder ähnliches kontrolliert werden, wer in den Gottesdienst kommt und dass eine maximal zulässige Zahl an Besuchern nicht überschritten wird. Außer für Mitglieder eines Hausstands gilt ein Mindestabstand von mindestens zwei Metern in alle Richtungen.
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Welche Maßnahmen treffen die Kirchen?

Die Diözese Regensburg beispielsweise hat Anweisungen zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften versandt, wie es sie auch in anderen Bistümern gibt. Demnach soll durch telefonische Anmeldung, Teilnahmekarten oder ähnliches kontrolliert werden, wer in den Gottesdienst kommt und dass eine maximal zulässige Zahl an Besuchern nicht überschritten wird. Außer für Mitglieder eines Hausstands gilt ein Mindestabstand von mindestens zwei Metern in alle Richtungen. © Josef Vostárek, dpa

Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen sollen nach Angaben der Diözese Regensburg im engen Familienkreis stattfinden mit Abstands- und Hygienevorschriften. Erstkommunion und Erstbeichte sollen nicht vor dem 31. August 2020 stattfinden. Firmungen wird es demnach erst 2021 wieder geben. Beichten seien unter Wahrung eines großen Abstandes von mindestens 2,5 Metern in der Kirche möglich.
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Was ist mit Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Hochzeiten und Beerdigungen?

Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen sollen nach Angaben der Diözese Regensburg im engen Familienkreis stattfinden mit Abstands- und Hygienevorschriften. Erstkommunion und Erstbeichte sollen nicht vor dem 31. August 2020 stattfinden. Firmungen wird es demnach erst 2021 wieder geben. Beichten seien unter Wahrung eines großen Abstandes von mindestens 2,5 Metern in der Kirche möglich. © , NN

Ja, gerade mit Blick auf ältere Gläubige und solche mit Vorerkrankungen, die zum eigenen Schutz besser nicht in die Kirche kommen sollten. Im Bistum Passau etwa sind Live-Übertragungen der Gottesdienste den Angaben nach zumindest bis Mitte Mai und an besonderen Festtagen geplant – über die schon erprobten Online-Medien sowie das regionale Fernsehen.
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Wird es weiter Online-Übertragungen geben?

Ja, gerade mit Blick auf ältere Gläubige und solche mit Vorerkrankungen, die zum eigenen Schutz besser nicht in die Kirche kommen sollten. Im Bistum Passau etwa sind Live-Übertragungen der Gottesdienste den Angaben nach zumindest bis Mitte Mai und an besonderen Festtagen geplant – über die schon erprobten Online-Medien sowie das regionale Fernsehen. © Sebastian Gollnow, NN

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