Aus für Windpark Wachenroth
28.2.2016, 20:55 UhrSchon am Nachmittag hatte sich eine hohe Wahlbeteiligung abgezeichnet. In Weingartsgreuth, wo Lorenz Dietsch den Vorsitz im Abstimmungslokal Kronensaal hatte, waren von den 567 Stimmberechtigten um 16.30 Uhr bereits 285 erschienen. Am Ende waren es knapp 63 Prozent.
Nur 512 der 1721 stimmberechtigten Wachenrother, von denen 1082 zur Abstimmung gingen, unterstützten den Gemeinderat in dessen Ratsbegehren. 552 lehnten es ab.
Es sollte das bringen, wofür sich die gewählten Bürgervertreter im Gemeinderat bereits im Juli 2015 mit großer Mehrheit entschieden hatten: einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein gut 18 Hektar großes Gebiet in der Birkach südlich der Autobahn. Das Vorhaben: der Bau von drei Windrädern mit 140 Metern Nabenhöhe und 200 Metern Gesamthöhe.
Nur 700 Meter entfernt
Mit diesem Bebauungsplan hätte Wachenroth die 10H-Regel umgehen können. Diese Abstandsregel, eingeführt von der CSU-Staatsregierung 2014, sagt, dass selbst auf Vorbehaltsflächen der Abstand eines Windrads von der nächstgelegenen Wohnbebauung das Doppelte seiner Höhe betragen muss. Im vorliegenden Fall also zwei Kilometer. Die seit 2011 geplanten Standorte liegen jedoch nicht ganz 700 Meter von Weingartsgreuth entfernt.
Von dort kommt die Aufforderung „Sag ja zu 10H“. Und ihr folgten am Sonntagabend die Mehrheit der Bürger. Sie sprachen sich mit ihrem Kreuzchen dafür aus, dass Wachenroth den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufhebt und das Bebauungsplanverfahren einstellt. Das war der Inhalt der Frage im Bürgerbegehren der „Interessengemeinschaft pro & contra Windpark Wachenroth“ mit ihrem Sprecher Erich Weichlein aus Weingartsgreuth. Bei diesen beiden eindeutigen Ergebnissen war die Antwort auf die gesetzlich vorgeschriebene Stichfrage nicht von Belang. Und die Eindeutigkeit des Ergebnisses erkannten auch die Wortführer an.
Erich Weichlein gab sich hochzufrieden, bedankte sich bei der Gemeinde für die „superfaire Abwicklung und bei dem engeren Kreis seiner Interessengemeinschaft für die geopferte Zeit. Wenn jetzt das dritte Windrad, das auf gemeindefreiem Gebiet in der Birkach geplant ist, im Gemeinderat zur Entscheidung über die Aufhebung der 10H-Regelung kommt, erwarte er, Weichlein, nach dieser eindeutigen Willensbekundung, dass auch hier der Gemeinderat „nein“ sagt und das Windrad nicht gebaut wird.
„Der Bürger hat entschieden“
Friedrich Gleitsmann, der Bürgermeister und Befürworter des Windparks, kommentierte kurz: „Der Bürger hat entschieden, wir haben verloren.“ Während er rasch nach Hause aufbrach, gab es für die Sieger eine Party im Jugendzentrum „ Bunker“ in Weingartsgreuth.
Der Wahlausgang bindet die Gemeinde jetzt ein Jahr lang und beendet eine Diskussion, die 2011 begonnen hatte, also weit vor der 10H-Regelung. Es war im Gegenteil die Zeit eines breiten Bekenntnisses im Freistaat für Windkraftanlagen als Teil der Energiewende. Die Birkach, ein Gebiet mit gemeindefreiem Staatsforst, aber auch den Gemarkungen von Höchstadt, Lonnerstadt, Wachenroth und Mühlhausen, war als Windkraft-Vorbehaltsfläche kartiert, und es gab die ersten Überlegungen für einen gemeinsamen Windpark der genannten Gemeinden.
2012 traf der Wachenrother Gemeinderat die Grundsatzentscheidung mitzumachen. Ebenfalls im Boot: Höchstadt, Lonnerstadt und Uehlfeld. Die Firma N-Ergie stelte das Projekt 2013 öffentlich vor. 2014 fand in Weingartsgreuth eine Info-Veranstaltung dazu statt.
Ab November 2014 zwang die 10H-Regelung zur Änderung des Verfahrens: Es musste ein Leitplanverfahren her mit Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Dies hat Wachenroth vergangenen Juli eröffnet. N-Ergie war inzwischen aus dem Projekt ausgestiegen, denn die Windräder in Lonnerstadt hatte die Firma „Wust –Wind und Sonne“ aus Markt Erlbach errichtet. Das mittelständische Unternehmen erklärte sich bereit, auch die Wachenrother Anlagen zu errichten.
Da hatte sich bereits Widerstand formiert. Er mündete vergangenen Dezember in dem Bürgerbegehren, das sich jetzt durchgesetzt hat.
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