Ein kräftiger Schlag auf den Po kostet kräftig Geld

29.2.2012, 15:27 Uhr

Die beiden Hotelfachangestellten (22 und 23 Jahre alt), an einem warmen Herbstabend Anfang Oktober 2011 auf der Landstraße zwischen Möhrendorf und Großdechsendorf im Auto unterwegs, glaubten, eine 25-jährige Radfahrerin „beeindrucken“ zu müssen, indem der Beifahrer beim langsamen Überholen der sportlichen Dame auf den Po zu klatschen versuchte. Und weil er beim ersten Mal vielleicht nur den Rücken getroffen hatte – darüber gab es vor Gericht unterschiedliche Aussagen – versteckten sich die beiden Männer in einem Waldweg, um dann einige Minuten später erneut die vor ihnen Radelnde aus dem Autofenster heraus zu attackieren. Und diesmal mit weit mehr „Erfolg“, denn der Schlag auf den Allerwertesten verursachte brennende Schmerzen, wie die als Zeugin geladene Frau schilderte; außerdem kam sie kurzzeitig ins Schlingern und drohte zu stürzen.

Staatsanwalt Simon Kroier verdeutlichte in seinem Plädoyer, dass man es hier keineswegs mehr mit einem naiven „Bubenstreich“ zu tun habe, sondern ein „absolut sinnfreies Vergehen“ vorliege. Ein überhöhter Testosteronspiegel, so der Vertreter der Anklage, schade im Straßenverkehr. Für ihn sei der Straftatbestand der gemeinsamen fahrlässigen und vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt.

Zusätzlich stellte er den Antrag, die zwei Männer noch wegen tätlicher Beleidigung zu verurteilen, denn sie hätten die junge Frau auf der recht einsamen Landstraße ja auch noch gedemütigt. Der Fahrer des Pkw, übrigens der schlechte Ideengeber, solle deshalb 90 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen, der eigentliche „Patscher“ 120 Tagessätze zu je 30 Euro.

Die beiden Rechtsanwälte, Mareen Basler und Marcus Baritsch, versuchten zunächst einmal, den Vorfall als eine Art „Dumme-Jungen-Streich“ darzustellen, als „ungeschickte und undurchdachte Tat“. Weiterhin bezweifelten sie, dass der Tatbestand des „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ hier überhaupt angewendet werden könne, weil die Voraussetzungen fehlten. Schließlich sei das Auto nicht als Waffe benutzt worden. Außerdem läge eine schriftliche Entschuldigung der Täter vor. Sie erkannten die finanzielle Bestrafung an, wollten aber die geforderten Tagessätze deutlich verringert haben.

Amtsrichter Wolfgang Gallasch begründete in seinem Urteil die Berechtigung der Anklage: Es läge eine „Pervertierung des Fahrzeugs“ vor, man habe bei der Tat darüber hinaus den Schwung des Gefährts ausgenutzt und die Radfahrerin — zumindest bei der zweiten Attacke — in Gefahr gebracht. In Anbetracht der zahlreichen Eintragungen der zwei Männer vor allem im Verkehrszentralregister (fünf bzw. neun Eintragungen) warf er ihnen vor, eigentlich völlig ungeeignet zu sein, am Fahrzeug- verkehr teilzunehmen.

Nicht nur beim aktuellen Vergehen hätten sie sich also „wie Sechsjährige benommen“. Besonders die Reaktion des schlagenden Beifahrers vor Gericht entsetze ihn, weil dieser ein zurückliegendes Delikt lediglich als „kleine Trunkenheitsfahrt“ eingestuft habe, ohne zu bedenken, dass die meisten Unfälle auf Alkoholeinfluss zurückzuführen seien.

Zwar blieb der Richter mit 75 Tagessätzen zu je 15 Euro für den Ideengeber (1125 Euro) und 100 Tagessätzen zu je 30 Euro für den Ausführenden (3000 Euro) finanziell unterhalb der Forderung des Staatsanwaltes, aber beim Entzug des Führerscheins und der Sperrfrist der Wiedererlangung – sechs bzw. 18 Monate — stimmte er mit ihm überein.

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