Fatale Fehlentscheidung beim Überholen

Jeanette Seitz

Nordbayerische Nachrichten Herzogenaurach/Höchstadt

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29.7.2019, 17:00 Uhr

Die Anklage wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellt Richter Christian Kretschmar auf Antrag des Staatsanwaltes ein. Das Gericht glaubt der Angeklagten, dass sie den Unfall nicht bemerkt hat.

Die 20-jährige Breitengüßbacherin ist nach eigener Aussage in den zwei Jahren, die sie den Führerschein besitzt, nicht viel gefahren, sie sei sonst immer mit dem Zug unterwegs. Ihrer Unerfahrenheit ist es sicher zuzuschreiben, was im Februar 2019 passiert ist und weshalb die junge Frau nun vor Gericht steht.

An diesem Tag im Februar war die Angeklagte morgens um 7.15 Uhr ausnahmsweise einmal mit dem Mercedes ihres Vaters unterwegs, und zwar auf der B 505 in Richtung Höchstadt. Vor einer langgezogenen Linkskurve entschloss sie sich, ein Auto und ein davor fahrendes Lkw-Gespann zu überholen.

Den nahenden Gegenverkehr bemerkte sie nach eigener Aussage erst, als sie sich etwa auf Höhe der Mitte des Lkw-Gespanns befand.

Und obwohl der Autofahrer hinter dem Gespann abbremste und hupte, um der 20-Jährigen zu signalisieren, sie solle vor ihm wieder einscheren, traf die junge Frau eine verhängnisvolle Entscheidung: Sie überholte weiter und schaffte es gerade noch, vor dem Lkw wieder einzuscheren – aber nur, weil der entgegenkommende Autofahrer eine Vollbremsung hinlegte.

Ein zweiter Autofahrer rauschte dem Vollbremsenden hinten drauf, es entstanden Sachschäden von insgesamt 75 000 Euro. Der erste Autofahrer erlitt außerdem ein HWS-Trauma. Und die Verursacherin fuhr einfach weiter. "Ich weiß, dass ich Glück hatte, und ich war froh, dass aus meiner Sicht nichts passiert war", sagt die 20-Jährige.

Die Fehlentscheidung der Angeklagten schiebt Kretschmar in der Tat auf ihre Unerfahrenheit und verurteilt sie wegen fahrlässiger und nicht, wie vom Staatsanwalt gefordert, wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung. Sie muss eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro zahlen, außerdem wird ihr Führerschein für neun Monate eingezogen.

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