Protest gegen Ungerechtigkeit

16.05.2009, 00:00 Uhr

Bis 27. Mai liegen Unterschriftenlisten in der Stadtpfarrkirche St. Georg, in den katholischen Kindertagesstätten St. Nikolaus und St. Hedwig, beim Verein Rumpelstilzchen, in der Rappelkiste, im Kinderland, bei Bürobedarf Weissmann, in der Bäckerei Bachmaier, im Zigarrenhaus Riegler, bei der Metzgerei Dresel, in der Paracelsius und Vitalo Apotheke sowie in der Praxis von Dr. Ell aus. Die Unterschriften sollen an den Bayerischen Innenminister Joachim Hermann übergeben werden, in der Hoffnung, dass er für die dringend erforderliche Generalsanierung der Kindertagesstätte anderweitige Hilfen gewähren kann.

Wie nötig diese ist, hatte das Architekturbüro Haindl&Leyh aus Höchstadt im Zuschuss-Antrag an die Regierung - er wurde gestellt von Kirchenverwaltung in Zusammenarbeit mit der Stadt Höchstadt - erörtert. Demnach machten sich am Gebäude altersbedingte Baumängel bemerkbar. Der Verschleiß zeige sich besonders an den technischen Einrichtungen. Und auch der Energieverbrauch für die Beheizung der Kita «ist nicht mehr zeitgemäß. Hier muss eine signifikante Einsparung erzielt werden«, lautete das Urteil der Architekten. Die für die Zuschussvergabe wesentlichen Kriterien «Energetische Sanierung eines älteren Gebäudes« und «Sanierung von Bildungseinrichtungen« sahen sie daher in jeder Hinsicht erfüllt. Ebenso Voraussetzungen wie «Nachhaltigkeit der Maßnahme« und «Kurzfristiger Beginn der Baumaßnahme und Abschluss bis 2011«.

Dennoch floss kein Geld aus dem Staatssäckel. Der Unmut über die so empfundene Ungerechtigkeit entlud sich bei einer Elternversammlung, zu der Kita–Leiterin Beate Gehr und Elternbeiratsvorsitzende Maria Lisch geladen hatten. Dabei erklärte Dekan Kilian Kemmer: «Dass zwei Kindergärten einer Trägerschaft alles erhalten und eine Kindertagesstätte trotz gleicher Voraussetzungen und in der Dimension von St. Michael leer ausgeht, bleibt unverständlich«.

Bürgermeister Gerald Brehm erfuhr in einem Gespräch mit dem Regierungspräsidenten dass der Zuschuss nicht gewährt wurde, weil sich in St. Michael eine Wohnung befinde. Diese aber war im Vorfeld vom Architekten von der förderfähigen Fläche abgezogen worden. Dekan Kemmer zeigte sich persönlich schwer enttäuscht von der Objektivität der Entscheidung. Wenn dadurch Nachteile entstehen, müsse die Kirchenverwaltung handeln. Die Erzdiözese Bamberg könne als Stiftungsaufsicht der Kirchenstiftung in Höchstadt eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Das, so Kemmer, werde man prüfen.