Kein Kavaliersdelikt
Immer mehr gefälschte Impfzertifikate in Umlauf - auch in der Region
12.11.2021, 16:10 UhrNach Worten von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sind immer mehr gefälschte Impfnachweise im Umlauf. Und davon ist auch die Region betroffen.
Die Polizei habe Anfang September etwa 110 Fälle von falschen Impfausweisen oder -zertifikaten registriert, wenige Wochen später habe die Zahl schon bei mehr als 800 gelegen - und die Dunkelziffer sei noch viel höher: "Wir müssen davon ausgehen, dass es de facto noch eine viel größere Zahl gibt", sagte Herrmann am Freitag dem Bayerischen Rundfunk.
"Das ist kein Kavaliersdelikt, so etwas zu fälschen." Andere Menschen würden getäuscht, weil sie glaubten, um sie herum seien nur Geimpfte und Genesene, sich tatsächlich aber "andere mit gefälschten Zertifikaten einschmuggeln", sagte der Innenminister weiter.
Fälschungen verdoppelt
Auch in der Region steigen de Zahlen der gefälschten Impfzertifikate. Ende Oktober lagen die zur Anzeige gebrachten Fälschungen in Mittelfranken noch bei insgesamt 70. Mittlerweile ist die Zahl jedoch auf 140 gestiegen. "Wir können das natürlich nicht mit Gewissheit sagen, aber es könnte mit dem Ende der kostenlosen Tests zusammenhängen", sagt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken, Michael Petzold.
Überwiegend würden in Apotheken solche Fälschungen auffallen und auch gemeldet werden. Dort würden Menschen die Impfpässe und Dokumente einreichen, um ein EU-gültiges Zertifikat zu bekommen. Darüber hinaus wäre es für die Polizei jedoch schwierig, die Impfausweise der Bürgerinnen und Bürger zu kontrollieren. "Wir leben in einem Rechtsstaat und können nicht einfach von jedem auf der Straße das Zertifikat verlangen", sagt Petzold. Die Kontrolle wäre vor allem bei Einlasskontrollen möglich, doch da würden Fälschungen meist nicht so leicht erkannt.
Dass das kein Kavaliersdelikt ist, sieht auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth so. Es gebe zwar noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, dennoch könne es sich, je nach Einzelfall, um die Fälschung von Gesundheitszeugnissen oder um Urkundenfälschung handeln, heißt es von Pressesprecherin und Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke. Das Strafmaß liege demnach bei einer Geldstrafe, beziehungsweise einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.