In Bayern werden vorerst keine Windräder mehr genehmigt
5.12.2013, 11:33 UhrBetroffen sei vor allem die Verbindlicherklärung des Regionalplans der Industrieregion Mittelfranken. In den Koalitionsverhandlungen hat Bayern die Einführung einer Länderöffnungsklausel für Abstandsflächen zu Windkraftanlagen durchgesetzt, so die Mitteilung des Finanzministeriums. Künftig sollen demnach die Länder eigene Mindestabstände zur Wohnbebauung festlegen können. Die Öffnungsklausel wolle Bayern so schnell wie möglich nutzen, um eine ausgewogene Regelung zu finden. Diese soll sowohl den Bedenken der Bürger Rechnung tragen als auch eine Umsetzung der Energiewende ermöglichen.
CSU-Chef Horst Seehofer hatte als Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen das Zehnfache der Nabenhöhe gefordert. Damit werden möglicherweise jahrelange, millionenteure Vorarbeiten zunichte gemacht, die etwa der Markt Erlbacher Windkraftplaner Erich Wust in Langenzenn (Kreis Fürth) geleistet hat. Wust will bei Laubendorf fünf knapp 200 Meter hohe „Windmühlen“ bauen, alle finanziert von Bürgern aus dem Zenngrund und von regionalen Banken. Proteste gegen die Rotoren mit 112 Metern Durchmesser? Keine Spur. Am Montag lief gar eine „Pro-Wind“-Demo in Langenzenn. Auch die Stadt steht hinter dem Projekt.
Selbst die Genehmigung des Landratsamts Fürth liegt vor – mit einer entscheidenden Einschränkung: „Es gibt die aufschiebende Bedingung, dass der Regionalplan rechtskräftig wird. Zugegeben: Ein ungewöhnlicher Weg“, meint Bernd Kuch, der Sprecher des Landratsamtes. Doch Prof. Martin Maslaton, anerkannter Planungsrechtler und Windkraftexperte aus Leipzig, fordert Windkraftplaner Wust auf, die „ungültige Klausel“ des Landratsamtes zu vergessen – und zu bauen.
Denn „derzeit gilt für Windkraft das Bundesimmissionsschutzgesetz und das aktuelle Baugesetzbuch. Sonst nichts!“ Deshalb sei es „offener Rechtsbruch“ von Minister Söder, den Behörden vorzuschreiben, keine Windräder mehr zu genehmigen, meint Maslaton. Auf die Behörden kämen sicher Schadenersatzforderungen zu.
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