Corona-Lockerungen ab 1. Juni

In Nürnberger Einrichtungen und Ämtern entfällt die Maskenpflicht

rus

31.5.2022, 13:46 Uhr
Die Maske kann bei Behördengängen in Nürnberg ab dem 1. Juni im Auto bleiben.

© imago images/Wolfgang Maria Weber, NN Die Maske kann bei Behördengängen in Nürnberg ab dem 1. Juni im Auto bleiben.

Beim Thema Corona teilt die Stadt die offizielle Änderung mit: Ab Mittwoch, 1. Juni, entfällt die Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen.

Besucherinnen und Besucher städtischer Einrichtungen und Ämter müssen daher keine Maske mehr tragen. Wer weiterhin zum eigenen Schutz oder zum Schutz anderer eine Maske aufziehen möchte, könne dies natürlich jederzeit so handhaben, teilt die Stadt mit. Auch die Tierhäuser im Tiergarten der Stadt Nürnberg unterliegen nun nicht mehr einer Maskenpflicht.

Auch beim Besuch des Nürnberger Tiergartens und vor allem in den einzelnen Häusern ist das Trage einer Maske keine Pflicht mehr. 

Auch beim Besuch des Nürnberger Tiergartens und vor allem in den einzelnen Häusern ist das Trage einer Maske keine Pflicht mehr.  © NEWS5 / Deyerler, NEWS5

In Nürnberg sind 295 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen gemeldet worden. (Stand 31. Mai 2022.) Für den Dienstag, 31. Mai, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 218,6 für die Stadt Nürnberg. Tags zuvor lag der Wert noch bei 213,8.