Jetzt auch legal: Digitale Prüfungen an Bayerns Hochschulen

Christina Merkel

Hochschule & Wissenschaft

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21.9.2020, 20:13 Uhr
Prüfungen sollen künftig - nicht nur wegen Corona - auch von zu Hause aus möglich sein.

© Laurent Gillieron/KEYSTONE/dpa Prüfungen sollen künftig - nicht nur wegen Corona - auch von zu Hause aus möglich sein.

Die meisten Vorlesungen klappen digital schon ganz gut. Doch mit den Prüfungen war das so eine Sache. Was, wenn die Internetverbindung mittendrin abbricht? Und was schreibt der Datenschutz vor? Mit diesen Fragen haben sich Bayerns Hochschulen im vergangenen Semester beschäftigt. Die Unsicherheiten waren groß. Corona hat alle überrascht, aber auch gezeigt, welche Chancen und Hindernisse virtuelle Lehre bietet.

Prüfungen von zu Hause aus

Rückwirkend zum Semesterstart am 20. April will das Wissenschaftsministerium nun für Klarheit sorgen und Rechtssicherheit schaffen. Für alle bayerische Hochschulen gelten nun einheitliche Regeln "für Prüfungen, die elektronisch und ohne Vorgabe eines bestimmten Prüfungsortes durchgeführt werden". Das bedeutet, jeder Student kann die Prüfung auch von zu Hause aus ablegen. "Zur Unterbindung von Täuschungshandlungen während einer Fernklausur sind die Studierenden verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion der zur Prüfung eingesetzten Kommunikationseinrichtungen zu aktivieren - Eine darüberhinausgehende Raumüberwachung findet nicht statt", heißt es in der Verordnung.

Dieser Prüfung auf Distanz komme gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine zunehmende Bedeutung zu, betont Wissenschaftsminister Bernd Sibler am Montag in München. „Mir ist wichtig, dass wir unserer Hochschulfamilie auf diesem zukunftsweisenden Gebiet Rechtssicherheit bieten können. Deshalb haben wir diese Verordnung schnell, mit großer fachlicher Tiefe und begleitet von hoher wissenschaftlicher Expertise erarbeitet. Das hatten sich auch unsere Hochschulen und Studierendenvertreter gewünscht.“ Datenschutzexperte Dirk Heckmann, Direktor des Center for Digital Public Services (CDPS) an der Technischen Universität München, hat das Ministerium dafür beraten.

Balance zwischen Datenschutz und Kontrolle

Dabei geht es vor allem um den Datenschutz und die eindeutige Authentifizierung der Prüflinge, aber auch darum, wie Professoren eine Prüfung per Video beaufsichtigen können und wie mit technischen Störungen umgegangen wird. Umgang mit technischen Störungen setzen einen klaren Rahmen für Prüferinnen und Prüfer sowie Studentinnen und Studenten an allen Hochschulen des Freistaats – eine bundesweit bisher einzigartig. "Mit der Rechtsmaterie elektronischer Fernprüfungen zwischen Prüfungsrecht, Verfassungsrecht, Datenschutzrecht und IT-Sicherheitsrecht haben wir vielfach Neuland beschritten", sagt Heckmann. Auch der Bayerische Landesbeauftragte hat mit beraten. "Mit der Verordnung haben wir die richtige Balance zwischen Datenschutz und notwendiger Kontrolle von Fernprüfungen gefunden."


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Neu ist, dass die Studierenden wählen dürfen. „Sie können sich entscheiden, ob sie eine digitale Fernprüfung oder eine termingleiche Präsenzprüfung ablegen wollen", sagt Sibler. "Damit berücksichtigen wir die individuellen Studienbedingungen und schaffen mehr Flexibilität – eine zukunftsweisende Regelung für unsere Studentinnen und Studenten.“ Man setze damit auch ein großes Maß an Vertrauen in die Prüflinge.

Gerade für Austauschstudenten, die derzeit wegen Corona nicht einreisen können, ist das interessant. Wie die Hochschulen eine Fernprüfung gleichzeitig zur Prüfung vor Ort in der Praxis umsetzen, bleibt noch abzuwarten. Die Rechtsverordnung soll in den kommenden vier Jahren erprobt und evaluiert werden.

Sie tritt rückwirkend in Kraft, um auch für die im Sommersemester bereits durchgeführten elektronischen Fernprüfungen nachträglich noch die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die aus datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht erforderliche Grundlage hat der Bayerische Landtag mit dem Corona-Eilgesetz im Juli geschaffen.

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