Fragen und Antworten
Corona: Ab wann gilt man in Bayern als geboostert?
19.1.2022, 10:44 UhrBayern setzt auf einen strikten 2G-plus-Kurs. Lange durfte man nur mit Test in die Therme, in die Oper, ins Fitnessstudio oder in den Tanzkurs. Seit Mitte Dezember reicht aber auch eine Boosterimpfung. Aber ab wann gilt man in Bayern als geboostert?
Wann gelten Menschen, die bereits drei Impfungen erhalten haben, als geboostert?
Seit dem 13. Januar gilt man direkt nach der Boosterimpfung als geboostert - und muss nicht mehr 14 Tage abwarten.
Wer gilt in Bayern als geboostert?
Sofern man nicht an Corona erkrankt ist, ist die Boosterimpfung jeweils die dritte Impfung - auch bei Johnson & Johnson. Hier gilt man mit nur einer Impfung mittlerweile sogar als ungeimpft.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Personen, die bislang erst eine Dosis von Janssen - so der Name des Vakzins - erhalten haben, eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder Biontech. Das Expertengremium spricht dabei von einem "Mindestabstand von vier Wochen", der eingehalten werden muss.
Aber selbst dann, wenn sich Menschen nach ihrer ersten Dosis Janssen mit Moderna oder Biontech nachimpfen lassen, profitieren sie nicht vom Wegfall der Testpflicht. Das stellte das Gesundheitsministerium im Dezember auf Nachfrage unserer Redaktion klar. "Insofern ist hier die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung zu werten", sagte eine Sprecherin. Erst eine dritte Impfung macht die Erleichterung möglich.
Was gilt für Genesene?
Wer eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hat, der kann seinen Impfschutz nach der Empfehlung der Stiko nach sechs Monaten auffrischen lassen. In Ausnahmefällen und nach Antikörpertests sind auch kürzere Abstände möglich - mindestens vier Wochen müssen es aber sein, sagt das Expertengremium.
Doppelt Geimpfte, die sich mit Corona angesteckt haben und wieder genesen sind, gelten seit dem 13. Januar 2022 als geboostert. Sie brauchen in den Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regelung gilt, keinen Test.
Damit Menschen, die nach einer Corona-Infektion genesen sind, von der gelockerten Testpflicht profitieren können, brauchen sie zwei Dosen. Das bestätigt das Ministerium. Sie erfolgt nach Empfehlung der Stiko in der Regel sechs Monate nach der ersten Nachimpfung. Grundsätzlich ist eine Verkürzung des Abstandes auf drei Monate möglich - dann aber nur, wenn medizinische Gründe vorliegen oder "ausreichenden Impfkapazitäten" verfügbar sind, wie das Ministerium mitteilt.
Derzeit laufen Gespräche, welche Auswirkungen die sogenannten Impfdurchbrüche auf den Antikörperspiegel haben. "Hier werden die Experten um Stellungnahmen gebeten, die wir natürlich in die Lagebewertung miteinbeziehen", sagt Holetschek. Doch noch gibt es keine finale wissenschaftliche Einschätzung. Eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der Genesung bleibt aber möglich.
Wer kann sich boostern lassen?
Grundsätzlich kann sich jeder ab zwölf Jahren boostern lassen, für den das medizinisch notwendig erscheint - die Entscheidung darüber treffen die behandelnden Ärzte.
Lange setzten die Bundesländer auf unterschiedliche Regeln, wann bei der Immunisierung nachgelegt werden soll. Bayern etwa empfahl die Auffrischungsimpfung fünf Monate, nachdem Menschen vollständig geimpft sind. Inzwischen hat die Ständige Impfkommission (Stiko) den Mindestabstand auf drei Monate verkürzt - der gilt nun als maßgeblich.
Wo gilt die Befreiung von der Testpflicht unter 2G plus nicht?
"Ausgenommen sind bundesrechtlich abweichend geregelte Bereiche", teilt die Staatsregierung mit. Dazu gehören etwa Alten- und Pflegeheime sowie in Krankenhäuser. Dort müssen auch Geboosterte weiterhin einen negativen Test vorlegen.
Wie lange gilt die Befreiung von der Testpflicht?
Die Ausnahmeregel gilt in Bayern erst einmal bis zum 9. Februar, dann wird eine Aktualisierung der Infektionsschutzverordnung notwendig. "Klar ist auch: Wenn sich - etwa im Hinblick auf Omikron - neue Erkenntnisse ergeben, werden wir den heutigen Beschluss auf den Prüfstand stellen", sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek Mitte Dezember. "Spätestens in acht Wochen werden sich Bund und Länder noch einmal über die Regelung austauschen und sie dann an die neue Lagedynamik anpassen."