Corona

Wie viele kostenlose Schnelltests pro Woche darf ich machen?

Simone Madre

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23.11.2021, 10:50 Uhr

Deutschlandweit gilt seit dem 13. November: Jeder Bürger hat auch ohne Symptome Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche - in einem Testzentren, bei einem Arzt und auch in einer Apotheke. Das sind die sogenannten kostenlosen Bürgertests. In Bayern haben zudem einige Personengruppen das Recht auf kostenlose PCR-Tests.

Muss man weitere Tests aus eigener Tasche bezahlen?

Mindestens ein kostenloser Schnelltest heißt, dass man sich oft auch häufiger auf eine Corona-Erkrankung testen lassen kann. Das hängt aber letztlich von der Auslastung der Testzentren ab. Wie oft sich jemand testen lässt, wird zudem nicht wirklich kontrolliert.

Zwar erhält man nach dem Corona-Test eine Bescheinigung mit Name und Datum, es werden aber in Bayern keine Daten zusammengeführt, wer sich wann und wo hat testen lassen. Das wäre auch datenschutzrechtlich problematisch. Wenn der Schnelltest allerdings positiv ausfällt, muss er an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

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