Landesanwaltschaft: Wolbergs bleibt suspendiert
3.7.2019, 13:25 UhrDas Landgericht hatte am Morgen entschieden, dass Wolbergs "lediglich zwei Fälle der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit den Parteispenden der Jahre 2015 und 2016 (insgesamt rund 150.000 Euro) anzulasten sind und er in allen übrigen Anklagepunkten freizusprechen ist".
Ende Januar 2017 hatte die Landesanwaltschaft Wolbergs vorläufig seines Dienstes enthoben. Zudem behielt die Behörde die Hälfte seiner Bezüge ein, weil er zwischenzeitlich in Untersuchungshaft saß und in dieser Zeit als Oberbürgermeister keine Gegenleistung erbrachte.
Der 48-Jährige musste sich seit vergangenem Herbst wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zudem Bestechlichkeit zur Last gelegt und eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Es ging in dem Prozess unter anderem um die Frage, ob Spenden des mitangeklagten Bauunternehmers Volker Tretzel an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014 und an den Sportverein Jahn Regensburg bei der Vergabe eines Bauprojektes an Tretzel eine Rolle gespielt haben.
Im März 2014 war Wolbergs zum Oberbürgermeister von Regensburg gewählt worden, damals noch für die SPD. Inzwischen ist er aus der Partei ausgetreten und hat mit einigen Mitstreitern den Wahlverein "Brücke" gegründet. Bei der Kommunalwahl 2020 will er wieder als OB-Kandidat antreten, hatte er während des Prozesses angekündigt.
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