Landtag: Ermittlungsverfahren gegen Schmid
07.05.2013, 13:30 Uhr
Die Immunität Schmids ist damit nach Angaben des Landtags noch nicht förmlich aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft kann aber, nachdem sie das Parlament informiert hat, jetzt ein Ermittlungsverfahren einleiten - wenn innerhalb von 48 Stunden kein Widerspruch von Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU), dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses oder dessen Stellvertreterin kommt.
Es geht um den Vorwurf, dass Schmid seine Frau möglicherweise jahrelang als Scheinselbstständige beschäftigt hat. Er hatte seine Frau für Büroarbeiten als Subunternehmerin angestellt - er erteilte Aufträge, für die sie netto knapp 2300 Euro im Monat erhielt. Da sie ausschließlich für ihren Mann arbeitete, steht der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum.
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