"Notbremse" im Nürnberger Land: Ab Samstag gelten schärfere Regeln
26.3.2021, 10:25 UhrDas Nürnberger Land geht am Wochenende zurück in den Lockdown, es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Auch greift dann eine strengere Kontaktbeschränkung: Erlaubt sind nur noch Zusammenkünfte mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Diese Kontaktbeschränkung erfasst den "gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken".
Im Einzelhandel gilt wieder das Prinzip "Click and Collect", Terminshopping ist also nicht mehr möglich. Waren können nur nach vorheriger Bestellung abgeholt werden. Die Staatsregierung hat zwar angekündigt, die Vorschriften für den Einzelhandel zu lockern und "Click and Meet" mit Schnelltests auch bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 zu ermöglichen, doch das soll erst Mitte April in Kraft treten.
Nicht betroffen von der "Notbremse" sind Buch- und Blumenläden, Gärtnereien, Baumärkte, Friseure sowie Nagel- und Kosmetikstudios. Sie dürfen inzwischen auch inzidenunabhängig öffnen. Büchereien bleiben ebenfalls geöffnet, Museen und Ausstellungen müssen schließen.
Die Infektionschutzmaßnahmenverordnung erlaubt bei erhöhten Inzidenzwerten zudem nur noch kontaktfreien Sport im Freien mit einer haushaltsfremden Person. Mannschaftssport ist untersagt, mit Ausnahme des Profibereichs.
Notbetreuung in den Kitas
Da der Inzidenzwert wieder knapp unter 100 liegt, wird in den Kitas in der kommenden Woche ein eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden. Auch Schulen dürften einen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht durchführen, allerdings stehen nun vorerst Osterferien an. Dies gilt allerdings auch für die Ferienbetreuung in den Horten.
Wert lag bei 119,4
Das Robert-Koch-Institut vermeldete am Donnerstag für den Landkreis einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 119,4 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Bereits am Dienstag war die 100er-Schwelle überschritten worden, nachdem die Inzidenz zu Wochenbeginn noch darunter gelegen hatte.
Die Verschärfungen können erst dann aufgehoben werden, wenn der Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 wieder unterschreitet. Dann muss das Landratsamt dies öffentlich bekanntmachen.
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