Überfall auf Juwelier in Lauf: Räuber muss ins Gefängnis

Clara Grau

4.12.2019, 14:03 Uhr

Wie berichtet, drangen am frühen Nachmittag des 12. Juli 2012 drei mit Sonnenbrillen und Schirmmützen maskierte Männer in die Goldschmiede Neugebauer am Kreisverkehr in Lauf links der Pegnitz ein. Der Inhaber, der am Mittwoch als Zeuge vor Gericht vernommen wurde, hörte die Türglocke und eilte aus seiner Werkstatt im Keller ins Erdgeschoss. Bis in den Verkaufsraum kam er nicht. Er wurde bereits in seinem Büro mit einer reizenden Flüssigkeit besprüht und niedergeschlagen.

Er wurde verletzt ins Krankenhaus eingeliefert und hatte in der Folge mit Schulterproblemen zu kämpfen. Die Räuber zerschlugen mit einem Zimmermannshammer die Vitrinen und nahmen Gold- und Silberschmuck im Wert von rund 25.000 Euro mit. Dann flüchteten sie mit einem weißen Kleinwagen mit tschechischem Nummernschild. Weil eine Frau das Fluchtauto fotografiert hatte, konnte die Polizei schnell einen der Männer festnehmen. Der vielfach vorbestrafte Tscheche wurde bereits 2014 zu zu sieben Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Ein zweiter Täter ging den Behörden 2017 durch einen DNA-Spuren-Abgleich ins Netz.

Er versicherte glaubhaft, nur eine untergeordnete Rolle bei dem Raubüberfall gespielt zu haben und kam wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub mit zweieinhalb Jahren Haft davon. Er gab den entscheidenden Hinweis auf den dritten Täter, der im März 2019 in Prag festgenommen wurde. Vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth legte der 36-jährige Tscheche ein Geständnis ab. Somit konnte auf eine umfangreiche Beweisaufnahme zahlreiche Zeugen verzichtet werden. Neben dem geschädigten Goldschmied wurden nur noch zwei Kriminalbeamte vernommen.

Das Gericht honorierte das Verhalten des Angeklagten und verurteilte ihn am Ende wegen besonders schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu "milden" fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Alleine für den Straftatbestand des besonders schweren Raubes sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, soll der 36-Jährige in sein Heimatland überstellt werden und dort den Rest der Strafe absitzen.


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