Stabile Inzidenz unter 100

Lockerungen für Gastro und Freizeit: Das gilt aktuell im Landkreis Fürth

20.5.2021, 10:00 Uhr
Wer in Biergärten oder ins Großhabersdorfer Kino im Landkreis Fürth will, der muss ein negatives Coronatest-Ergebnis mitbringen.

© Hans-Joachim Winckler, NN Wer in Biergärten oder ins Großhabersdorfer Kino im Landkreis Fürth will, der muss ein negatives Coronatest-Ergebnis mitbringen.

Im Landkreis gibt es wieder mehr Freiheiten, weil die Sieben-Tage-Inzidenz stabil, also seit mindestens fünf Tagen, unter 100 liegt. Das Ministerium hat weiteren Öffnungen zugestimmt, teilte das Landratsamt mit.

Gastronomie: Am Mittwoch, 19. Mai, durfte wieder die Außengastronomie aufmachen - allerdings nur mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Ähnlich wie bei "Click & Meet" im Handel ist es jedoch oft vor Ort kurzfristig möglich, eine Reservierung vorzunehmen.

Sitzen an einem Tisch Menschen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden durchgeführter Corona-Test mit negativem Ergebnis nötig. Eine Ausnahme von der Testpflicht gibt es für vollständig Geimpfte und Genesene.


Außengastro: Mit wie vielen Personen darf man ein Bier trinken gehen?


Auch das Großhabersdorfer Kino darf wieder aufsperren. Für den Besuch braucht es ebenfalls einen negativen Testnachweis, der höchstens 24 Stunden alt sein darf.

Sport: Ebenfalls wieder erlaubt sind seit 19. Mai kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel. Das Procedere ist abermals das Gleiche: Alle Teilnehmenden müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der vor maximal 24 Stunden vorgenommen wurde. Daneben sind auch kontaktfreie Aktivitäten unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern unter 14 Jahren möglich.

Der Betrieb von Fitnessstudios im Innenbereich ist ab Freitag, 21. Mai, erlaubt. Bis dahin zählen diese noch als Freizeiteinrichtungen, dann als Sporteinrichtungen.

Wegen der stabilen Inzidenz unter 100 greifen zudem einige weitere Regelungen:

Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nun zwei Hausstände treffen, maximal fünf Leute. Kinder unter 14 oder vollständig Geimpfte zählen nicht mit.

Die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben.

Einzelhandel: Das Shoppen nach Terminvereinbarung („Click & Meet“) ist jetzt auch ohne negativen Corona-Test möglich. Dasselbe gilt für körpernahe Dienstleistungen wie den Friseurbesuch. Voraussetzung ist, dass auch hier Termine reserviert werden und das Personal medizinische Masken trägt.

Kindertagesstätten: Der bisherige Notbetrieb weicht einem eingeschränkten Regelbetrieb. Möglich ist das aber nur, wenn die Kinder in festen Gruppen betreut werden.

Schulen: Es werden nicht mehr nur Grundschüler oder Abschlussklassen im Präsenz- bzw. Wechselbetrieb unterrichtet, sondern alle Schülerinnen und Schüler mit negativem Test. Den Mindestabstand müssen sie dabei einhalten.

Außerschulische Bildungsangebote: VHS- oder etwa Erste-Hilfe-Kurse dürfen wieder stattfinden, wenn die Beteiligten den Mindestabstand wahren können. Dabei gilt Maskenpflicht am Platz und in Begegnungsbereichen, wo es eng zugeht.

Kultur: Museen oder Ausstellungen dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung öffnen, die Besucherzahl wird auf Basis der räumlichen Gegebenheiten begrenzt. Mindestabstand und FFP2-Maske sind Pflicht.

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