Strafanzeige der Außenminister

Mann aus Franken beleidigt Baerbock - jetzt wird es wohl teuer für ihn

Andrea Munkert

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9.6.2024, 14:25 Uhr
Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hat in Oberfranken Strafanzeige gegen einen Mann aus dem Kreis Kronach gestellt.

© Kay Nietfeld/dpa Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hat in Oberfranken Strafanzeige gegen einen Mann aus dem Kreis Kronach gestellt.

Annalena Baerbock geht juristisch gegen einen Mann aus dem Kreis Kronach vor, der über sie auf der Plattform "X" geschimpft hatte. Nun hat die Staatsanwaltschaft Coburg Strafbefehl wegen Beleidigung gegen den 58-Jährigen beantragt. Ihm droht eine massive Strafe.

Die Grünen-Politikerin habe in Oberfranken Strafanzeige wegen dieser Fälle gestellt, die Staatsanwaltschaft habe die Untersuchungen aufgenommen und diese nun abgeschlossen, bestätigte der Oberstaatsanwalt der Redaktion von "inFranken". "Beim Amtsgericht Kronach ist daraufhin Strafbefehl beantragt worden."

Der Hintergrund: Der 58-Jährige aus Ludwigsstadt im Kreis Kronach soll die Außenministerin mehrfach massiv öffentlich beleidigt haben. Unter anderem soll er auf "X" im Zuge eines internationalen Haftbefehls gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin gepostet haben: "Die dümmste Außenministerin der Welt verhindert Friedensgespräche und fördert Waffenlieferungen ins Kriegsgebiet. Sie ist damit verantwortlich für den Tod vieler Menschen. Sie gehört ebenso vor den Strafgerichtshof. Mildes Urteil, weil dumm".

Es handelt sich allerdings in diesem Fall nicht nur um eine Beleidigung gegen Baerbock, sondern auch gegen andere Politiker. Für zwei dieser Fälle legt die Staatsanwaltschaft den Paragrafen 188 aus dem Strafgesetzbuch zur Grundlage, der besagt:

  • (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
  • (2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Strafbar werden die jeweiligen Äußerungen, wenn sie in Verbindung mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben stehen. Die Tat muss außerdem geeignet sein, "sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren".

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist dieser Tatbestand im Fall der Aussagen über Annalena Baerbock offenkundig gegeben. Auch mit Blick auf den zweiten, für den Paragrafen 188 relevanten Tatbestand wird dem 58-jährigen Mann aus Ludwigsstadt vorgeworfen, SPD-Außenpolitiker und Bundestagsabgeordneten Michael Roth beleidigt zu haben. Darüber hinaus Teil des Tatregisters des 58-Jährigen: Anfeindungen gegen die FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sowie die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli in Verbindung mit deren Buchveröffentlichung.

"Beantragt wurde eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen", äußert der Sprecher der Coburger Staatsanwaltschaft wiederum gegenüber "infranken". Ein Tagessatz wurde in diesem Fall auf 80 Euro geschätzt. Insgesamt steht am Ende eine Geldstrafe von 9600 Euro.

Ob der Strafbefehl erlassen wird, entscheidet das Amtsgericht Kronach. Legt der Angeschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung.

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