Aktuelle Corona-Regeln im Freistaat

Maskenpflicht: Das ändert sich im Februar in Bayern

Christina Merkel

Hochschule & Wissenschaft

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2.2.2023, 10:16 Uhr
Vielerorts endet die Maskenpflicht im Februar.

© Frank Rumpenhorst/dpa Vielerorts endet die Maskenpflicht im Februar.

"Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich", sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) vor einigen Tagen. "Deshalb werden in Bayern mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Maskenpflichten fallen."

Konkret bedeutet das, dass seit Mittwoch, 1. Februar, Beschäftigte in Arztpraxen und in weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen, wie Tageskliniken, Dialysezentren und bei Rettungsdiensten, keine Masken mehr tragen müssen. Auch in Gemeinschaftsunterkünften etwa für Obdachlose oder Asylbewerber entfiel die bislang noch gültige Maskenpflicht.

Das waren die letzten beiden Bereiche, in denen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch zum Tragen kam. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Freistaat aktuell bei 101. "Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen", sagt der Minister. "Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein."

Maskenfrei im Fernverkehr

Seit Donnerstag, 2. Februar, brauchen auch Reisende im deutschlandweiten Fernverkehr keine FFP2-Maske mehr. In Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs im Freistaat ist die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz schon Mitte Dezember abgeschafft worden.

Ebenfalls am 2. Februar endete die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Auf dieser Grundlage mussten Arbeitgeber bislang Hygienekonzepte umsetzen und Homeoffice ermöglichen.

In Krankenhäusern noch bis Ostern

Auf Bundesebene gilt aber weiterhin die Masken- und auch Testpflicht im Gesundheitswesen. Aktuell läuft diese Vorschrift bis Karfreitag, 7. April, also bis zur Mitte der bayerischen Osterferien. Die Bundesregierung betonte kürzlich, dass das so bleiben soll. Das heißt, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen sowohl das Personal als auch Besucher FFP2-Masken nutzen. Ebenso sind Patienten in Arztpraxen immer noch dazu verpflichtet. So sollen besonders gefährdete Gruppen wie alte und kranke Menschen geschützt bleiben.

Am Klinikum Nürnberg sind derzeit zwei Besucher pro Patient gleichzeitig erlaubt. Die Gesamtzahl pro Tag ist nicht mehr begrenzt. Am Krankenhaus Martha-Maria sind zwei Besucher pro Tag zugelassen. Am Nürnberger Theresienkrankenhaus ist ein Besucher pro Tag erlaubt. Die Dauer ist jeweils nicht mehr beschränkt. Das Universitätsklinikum Erlangen bleibt dagegen wie bislang bei der strengen Regelung: ein Besucher pro Tag für maximal eine Stunde.

Ausnahmen gelten für Begleitpersonen sowie auf den Kinderstationen und in der Geburtshilfe. Grundsätzlich muss sich jeder Gast kostenlos testen lassen. Ein Antigen-Schnelltest ist dafür 24 Stunden lang gültig, ein PCR-Test 48 Stunden lang. Selbsttests werden nicht akzeptiert.

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