Corona
Maskenpflicht fällt: In immer mehr Innenstädten gilt die Regel nicht mehr
26.5.2021, 17:55 UhrWer am Mittwochmorgen in Erlangen die Untere Karlstraße betrat oder in Neumarkt in die Klostergasse einbog, vollführte eine ähnliche Bewegung. Die Hand ging zur Maske und diese dann in Richtung Gesicht, denn an jenen Orten bestand die Pflicht, eine Maske zu tragen.
Weil der Wert der 7-Tage-Inzidenz seit geraumer Zeit sinkt, erwägen immer mehr Städte die Pflicht aufzuheben. Am Mittwoch wurde sie in Neumarkt abgeschafft, in Schwabach besteht sie seit dem 18. Mai nicht mehr.
Die Städte und Landratsämter betonen unisono, dass von einer Aufhebung nicht gesprochen werden kann. Vielmehr würden - rein rechtlich - keine Straßen und Plätze mehr benannt, an denen eine solche Pflicht gelten soll.
Der Freistaat weist die kreisfreien Städte und Landratsämter auf der Basis der Zwölften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an, zentrale Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel festzulegen, "an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten". Dort sollte dann eine Maskenpflicht gelten. In vielen Bereichen der Innenstädte in der Region gilt aktuell keine Maskenpflicht.
Das Landratsamt Neumarkt benannte zuletzt in der Stadt Neumarkt drei Straßen, die Stadt Erlangen ein Dutzend Straße und Plätze und auch Nürnberg listet Straßen auf, in denen viele Menschen aufeinandertreffen. Dort sitzen viele gastronomische Betriebe. In Fürth muss bislang in der Schwabacher Straße, eine der wichtigsten Einkaufsstraßen, Mund und Nase bedeckt sein.
In Fürth gilt die Verordnung, in denen beschrieben wird, wo in der Innenstadt Masken getragen werden müssen, bis zum 2. Juni. Anfang kommender Woche wollen dann das Rechtsreferat, Ordnung- und Gesundheitsamt beraten, wie es weitergeht. Möglich ist, die Maßnahmen zu entschärfen - also weniger Plätze und Straßen zu benennen - oder keine Orte mehr aufzulisten. So lockerte etwa Bamberg am Mittwoch die Maskenpflicht.
Hier ist Abstandhalten möglich
Das Landratsamt Neumarkt entschied sich am Mittwoch, die drei Straßen, in denen die Maskenpflicht galt, aus ihrem Verzeichnis zu nehmen. Grund sind die sinkenden Inzidenz-Werte im Kreis. Am Mittwoch lag die 7-Tage-Inzidenz bei 58,7. Jene drei Straßen seien breit, heißt es aus dem Landratsamt. Dort könnten die Menschen Abstand halten. Weil nicht zu erkennen ist, dass es zu Menschenansammlungen kommt, die auf eine erhöhte Infektionsgefahr schließen lassen, sei die Maskenpflicht dort nicht mehr "verhältnismäßig".
Nachfrage beim Handelsverband Bayern. "Wir sind gegen ein zu frühes Aufgeben der Maskenpflicht", sagt Sprecher Bernd Ohlmann. Es möge für einige absurd sein, die Maske in der Innenstadt tragen zu müssen und sie dann im Bereich der Außengastronomie wieder abnehmen zu können. Neben den Impfungen seien die Masken aber wichtig, um die Pandemie einzudämmen. Eine pauschale Forderung, die Maskenpflicht abzuschaffen, macht für Ohlmann wenig Sinn. Das Infektionsgeschehen sei nicht einheitlich, sondern unterscheide sich von Ort zu Ort. Würde die Maskenpflicht abgeschafft, "gefährden wir das, was wir erreicht haben".
Die Maske, ein Hindernis
Zuvor hatte es Aufregung gegeben. Laut dem Nachrichtenportal BR24 soll sich der Handelsverband Niederbayern/Oberpfalz für eine Abschaffung der Maskenpflicht im Freien in den Innenstädten ausgesprochen haben. Der Bezirksgeschäftsführer bestreitet das auf Nachfrage. Er sieht die Maske aber als "Hindernis", die Stadt zu betreten.
In Erlangen gilt die Verordnung der Stadt bis zum 2. Juni, in Nürnberg bis zum 6. Juni. Wie es dann weitergeht, steht noch nicht fest.
Corona-Lockerungen einen Tag früher möglich
Eine konkrete messbare Grundlage, auf der Städte und Landkreise entscheiden, ob an bestimmten Orten eine Maskenpflicht bestehen sollte, gibt es offenbar nicht. Vielmehr werden verschiedene Faktoren betrachtet: Die 7-Tage-Inzidenz, die Witterung, die bereits beschlossenen Lockerungen.
Lars Dölken vom Institut für Virologie und Immunbiologie der Uni Würzburg ist der Meinung, dass die Maskenpflicht in Innenstädten bei fallenden Inzidenzwerten hinterfragt werden muss. Er geht davon aus, dass, wie im letzten Sommer auch, in den Innenstädten im Freiem keine Maskenpflicht mehr herrschen werde. Die Frage, bei welchem Inzidenzwert eine Aufhebung vertretbar sei, beantwortet er nicht direkt. Den Wert muss in seinen Augen die Politik nennen.
"Auch bei einer niedrigen 7-Tage-Inzidenz sollten Lockerungen zurückhaltend und mit der gebotenen Vorsicht und Umsicht erfolgen", erklärt das Bayerische Gesundheitsministerium. Für das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit Sitz in Erlangen ist nicht nur die 7-Tage-Inzidenz entscheidend. Sie sei nicht die einzige Kennziffer für Überlegungen hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmen. Weiter zu betrachtende Größen seien die Altersstruktur und das dadurch gegebene Risiko bei Infektion der Bezugsbevölkerung, der sogenannte R-Wert und die Impfquote.
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