Maßnahmen gegen Corona: Polizei kündigt verschärfte Kontrollen an
18.3.2020, 15:30 UhrAb Mittwoch dürfen wegen der Corona-Krise keine Geschäfte mehr öffnen, die nicht für die Grundversorgung notwendig sind. Weitere Freizeiteinrichtungen sind bereits geschlossen, auch Speiselokale können nur noch zu begrenzten Zeiten öffnen. Die Einschränkungen, mit denen die Regierung auf das Coronavirus reagiert, sind drastisch - ebenso wie die Strafen, die bei Nichteinhaltung der Maßnahmen blühen.
Seit Dienstag kontrolliert die bayerische Polizei, ob die neuen Regelungen eingehalten werden, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Ab Mittwoch sollen die Kontrollen intensiviert werden." Sollten sich beispielsweise Betriebe nicht an die Verbote halten, so werde deren Schließung konsequent durchgesetzt.
Wegen Corona: Wir lassen mal das Reisen sein
Nach § 75 des Infektionsschutzgesetzes drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. In den sozialen Netzwerken kündigten auch die bayerischen Polizeipräsidien Kontrollen an. "Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung ist strafbar", twitterten sie. "Daher müssen und werden wir ab sofort die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen überprüfen."
Bürger feiern Corona-Partys
Um die neuen Regeln durchzusetzen, wird die mittelfränkischen Landespolizei von der Bereitschaftspolizei unterstützt. "Wir werden heute ab 15 Uhr gezielt kontrollieren, so dass die neuen Bestimmungen eingehalten werden. Wir bitten die Gewerbetreibenden, sich daran zu halten", sagt Elke Schönwald, Leiterin der Polizeipressestelle, am Mittwoch. Wenn erforderlich, werde man die Beschränkungen auch durchsetzen. "Die notwendigen Maßnahmen dienen schließlich dem Schutz aller hier lebenden Menschen."
Am Dienstagabend löste die Polizei bereits die zweite sogenannte Corona-Party in Nürnberg, und die dritte in Mittelfranken (Schwabach) auf. Gegen 22.30 Uhr stießen Einsatzkräfte unter der Franz-Josef-Strauß-Brücke auf mehrere Menschen, die dort gemeinsam feierten. Die Polizei belehrte die Teilnehmer, stellte ihre Identitäten fest und verwies sie dann des Platzes.
"Wir weisen in diesem Zusammenhang noch einmal eindringlich auf die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene und für jeden verbindliche Allgemeinverfügung hin", betont Schönwald.
Demnach sind seit dem 17. März 2020 unter anderem nicht genehmigte Veranstaltungen und Versammlungen sowie der Besuch von Sport- und Freizeitstätten generell untersagt.
Schönwald: "Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen, die Infektionsrate so gering wie möglich zu halten und so lebensbedrohliche Erkrankungen von Risikogruppen zu vermeiden."
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