Mehr als sieben Jahre Haft für Feuerlöscher-Werfer

26.8.2015, 19:22 Uhr
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft für den 24-jährigen Angeklagten gefordert. Das Gericht verurteilte ihn zu sieben Jahren und einem Monat Haft.

© dpa Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft für den 24-jährigen Angeklagten gefordert. Das Gericht verurteilte ihn zu sieben Jahren und einem Monat Haft.

Die Tat im August 2014 vor dem Zweitliga-Derby zwischen Greuther Fürth und Nürnberg hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt – und der Debatte über schärfere Strafen für kriminelle Fußballfans neue Nahrung gegeben:

In einem U-Bahn Sonderzug Richtung Fürth überschlagen sich am 11. August 2014 die Ereignisse. Fans des 1. FCN zertrümmern Scheiben in den Waggons, zünden Böller. Ein 24 Jahre alter Mann wirft einen Feuerlöscher bei voller Fahrt aus dem Fenster – das schwere Teil aus Stahl schlägt direkt in der Frontscheibe einer aus Fürth kommenden U-Bahn ein. Wie ein Wunder hält die Scheibe größtenteils Stand. Die junge Zugführerin erleidet durch herumfliegende Splitter Schnittverletzungen im Gesicht und an den Armen.

Am Mittwoch wartet der junge Feuerlöscher-Werfer am Landgericht Nürnberg-Fürth im langärmligen, blau-karierten Hemd auf sein Urteil. "Das ist unfassbar blöd gelaufen", sagt er in seinem Schlusswort. Die U-Bahn-Fahrerin, die noch immer an einem Trauma leidet, sitzt ihm als Nebenklägerin gegenüber, blickt ihm direkt in die Augen. "Es war ein primitives Verhalten in der U-Bahn", räumt er mit gesenktem Kopf ein. Er schäme sich dafür. Die Einsicht kommt zu spät. Das Gericht verurteilt den Mann wegen versuchten Mordes an der U-Bahn-Fahrerin zu sieben Jahren und einem Monat Haft. Die Richterin spricht von einer "kaum zu übertreffenden Gleichgültigkeit."

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Man wolle an dem Mann kein Exempel statuieren, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer über kriminelle Fußballfans gesagt. Nach dem Urteil sind sich einige Freunde des Angeklagten auf den Zuschauerbänken da nicht mehr so sicher. "Unfassbar", schimpft einer über das Strafmaß.

Auch viele Beschäftigte der städtischen Verkehrsbetriebe VAG sind unter den Zuschauern – sie begrüßen das Urteil. Der 24-Jährige ist auf der Anklagebank in sich zusammengesackt. Er hält beide Hände vor sein Gesicht und weint. Auf der Zuschauerbank bricht eine Angehörige in Tränen aus.

Staatsanwaltschaft spricht von "halbstarken Chaoten"

Es sei deutlich eine rote Linie übertreten worden, sagt der Staatsanwalt. Er nennt den Angeklagten und die anderen Fans, mit denen der 24-Jährige in Richtung Fürth unterwegs gewesen war, halbstarke Chaoten, die eine U-Bahn kaperten. Wegen solcher Fans trauten sich Familien zum Teil gar nicht mehr mit ihren Kindern ins Stadion zu gehen. 

Der Angeklagte hatte den Feuerlöscher-Wurf zwar eingeräumt. Knackpunkt in dem Prozess war aber die Frage, ob der 24-Jährige absichtlich auf die andere U-Bahn zielte. Der Angeklagte gab an, er habe einen Weg neben den Gleisen treffen wollen. Von Absicht könne deshalb keine Rede sein, meinten seine beiden Verteidiger, die deshalb eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung beantragten. Die Zugführerin hatte dagegen ausgesagt, der Mann habe direkt in ihre Richtung geschaut, als er den Feuerlöscher aus dem Fenster warf. Die Verteidiger meldeten daran Zweifel an: die Erinnerungen der Zeugin hätten sich im Verlauf des Prozesses mehrfach als falsch herausgestellt.

Um der Wahrheit auf die Spur zu kommen, wurden mehrere Gutachten erstellt. So musste der Angeklagte am vorletzten Verhandlungstag in einer U-Bahn Werkshalle den Wurf des Feuerlöschers noch einmal vor einem Experten durchspielen. Am Ende blieb dennoch die U-Bahn-Fahrerin die wichtigste Zeugin, deren Angaben die Kammer am Ende auch glaubte.

 

 

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