Mietrecht
Mehr Rechte für Mieter
27.5.2021, 13:36 UhrDerzeit erhalten viele Mieter ihre Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2020. Sie sind oft mit einer Nachzahlung verbunden. Laut Mietercheck.de, der nach eigenen Angaben größte deutsche Anbieter von Bonitätsauskünften für private Vermieter, sind Vermieter jetzt verpflichtet ihren Mietern auf Nachfrage auch Zahlungsbelege und nicht nur Rechnungen vorzulegen. So seien Mieter zukünftig besser in der Lage mögliche Nachzahlungen zu überprüfen.
"Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe müssen Vermieter konkret aufzeigen, dass sie die angesetzten Betriebskosten nicht nur richtig erfasst und zusammengestellt haben, sie müssen zusätzlich über Belege nachweisen, dass die Kosten auch bezahlt wurden", teilt Mietercheck.de mit.
Einsicht muss gewährt werden
Darüber hinaus habe der Gerichtshof entschieden, dass Mieter auch die Einsichtnahme in die Ablesebelege anderer Mieter in der gleichen Immobilie verlangen dürfen. Verweigert der Vermieter diese Einsicht, besteht damit laut Mietercheck.de für den Mieter keine Verpflichtung, die geforderte Nachzahlung zu leisten.
Auf diese Weise könnten Mieter zum Beispiel prüfen, ob der Vermieter die Rechnungsbeträge so wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen haben und nicht von möglichen Preisnachlässen profitieren, heißt es in einer Pressemeldung. "Außerdem hilft die Belegeinsicht mögliche Versehen oder Ungleichheiten bei der Kostenverteilung zu ermitteln." Matthias Heißner, Geschäftsführer und Gründer von Mietercheck.de, begrüßt das Karlsruher Urteil: „Die Entscheidung stärkt die Rechte der Mieter und schafft mehr Transparenz auf dem Mietermarkt. Gleichzeitig kann das Urteil helfen, das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter zu stärken.“ Das helfe der gesamten Branche.
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