Meineid für Mollath: Zahnarzt muss vor das Landgericht
19.3.2017, 20:56 UhrDer Fall Gustl Mollath lässt der Justiz in Bayern keine Ruhe. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Freispruch für den Nürnberger vor dem Landgericht Regensburg kommt es zu einem weiteren Prozess. Ein ehemaliger Zeuge in dem Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath soll sowohl vor dem Landgericht Regensburg im Juli 2014 als auch vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags im Juni 2013 falsch ausgesagt haben. Vor Gericht hatte er sogar einen Eid auf seine Aussage geschworen. Deshalb muss er sich von Mittwoch an vor dem Amtsgericht Regensburg auch wegen Meineides verantworten.
Mollath war im Sommer 2014 im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau freigesprochen worden. Das Regensburger Gericht war aber zu der Überzeugung gelangt, dass Mollath seine Frau misshandelt hat. Es konnte aber die Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließen. Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Dort saß Mollath seiner Ansicht nach sieben Jahre zu Unrecht. Jahrelang hatte er um die Wiederaufnahme seines Verfahrens gekämpft.
Vier Verhandlungstage angesetzt
Der Nürnberger war im Dezember 2015 mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gescheitert. Diesen Vorwurf wolle er nicht auf sich sitzen lassen, hatte Mollath bereits kurz nach der Entscheidung erklärt. Bei dem jetzt angeklagten Mann handelt es sich um einen ehemaligen Freund des Ehepaares Mollath. Der Zahnarzt aus Bad Pyrmont (Niedersachsen) hatte in dem Wiederaufnahmeverfahren über ein mutmaßliches Komplott der Ex-Frau von Mollath berichtet.
In einem Telefonat habe diese ihm gesagt: "Wenn Gustl mich oder meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Der ist doch irre. Ich lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen. Dann hänge ich ihm etwas an." Laut Anklage wusste der Zahnarzt, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entsprach.
Für das Verfahren sind vier Verhandlungstage angesetzt. Es sind acht Zeugen geladen. Das Urteil wird am Ende April erwartet.