Missbrauch im Sauna-Raum: 58-Jähriger verurteilt

13.1.2016, 10:17 Uhr

Der einschlägig vorbestrafte Elektriker räumte gleich zu Beginn der Verhandlung am Landgericht Nürnberg-Fürth alle ihm zur Last gelegten Vorwürfe ein. Dem geschädigten Kind sowie einem Jugendlichen konnte so die Befragung erspart werden.

Er gab zu, in den Jahren 2012 und 2013 den damals neunjährigen Sohn eines guten Freundes mehrmals mit sich nach Hause genommen zu haben. Das Kind sei ganz freiwillig mit in sein Haus gekommen.

In einem Sauna-Raum und im Schlafzimmer des Verurteilten nahm dieser dann sexuelle Handlungen an dem Buben vor. Er gestand, dass das Kind auch Schmerzen dabei verspürt habe, bestritt jedoch, dass er es in irgendeiner Weise beeinflusst habe, die Vorfälle zu verschweigen. Allerdings will er den Jungen beschenkt haben, jedoch ohne Hintergedanken. Bei einigen dieser Begegnungen machte der Mann auch Bilder des Jungen in eindeutigen Posen.

Kontakt per Internet

Der zweite Fall: Über das Internet hatte der Verurteilte im Dezember 2014 Kontakt zu jugendlichen Sexualpartnern gesucht. Dort wurden auf einer Seite Treffen in Aussicht gestellt. Wegen dieser Angebote wird gegen einen weiteren Mann ermittelt.

Als Fahnder dort auf die Handynummer des Elektrikers stießen, führte die Spur schnell nach Mittelfranken. Der Mann hatte sich nämlich per SMS zu Treffen mit einem damals 16-Jährigen aus dem Kreis Fürth verabredet. Viermal hatte er ihn von der Schule abgeholt. Er missbrauchte den 16-Jährigen und gab ihm Geld.

Richter Dieter Weidlich machte dem pädophilen Mann zur Auflage, während der Haft eine Sexualtherapie anzutreten. Der Richter sah ihn jedoch, gemäß Gutachten, als voll schuldfähig an. Deshalb Gefängnis und kein Psychiatrieaufenthalt.