Eilverfahren gegen Verdächtige
Nach Gewalt bei Corona-Protest in Schweinfurt: Vier Teilnehmer verurteilt
27.12.2021, 18:56 UhrAm 26. Dezember versammelten sich gegen 18 Uhr in der Schweinfurter Innenstadt mehrere hundert Personen aus der Querdenker- und Impfgegner-Szene, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Wie die Polizei skizziert, sei die Stimmung der Teilnehmenden von Beginn an unkooperativ und teils sogar aggressiv gewesen.
Aus dem Versammlungsgeschehen heraus griffen einzelne Personen die Einsatzkräfte der Polizei direkt an. Dabei wurden acht Polizisten teils mittelschwer verletzt. Sieben Personen wurden unmittelbar festgenommen. Vier von ihnen sind am Montag in einem beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden.
Fäuste und Tritte gegen Polizeibeamte
Ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Schweinfurt, der mit Fäusten auf Polizisten einschlug, musste unter dem Einsatz von Schlagstöcken überwältigt werden. Gegen ihn wurde wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Angriff auf Polizeibeamte sowie einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz eine eine zwölfmonatig Freiheitsstrafe verhängt, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kam eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro, die einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen soll.
Ein 25-jähriger Schweinfurter, der einem Beamten von hinten gegen den Kopf schlug und in den Schwitzkasten nahm, wurde ebenfalls wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Angriff auf Polizisten sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die acht Monate Freiheitsstrafe wurden ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt.
Eine 34-jährige Frau aus dem Landkreis Schweinfurt sprang mit gestrecktem Bein gegen Einsatzkräfte, die in der Absperrkette standen. Sie wurde vom Amtsgericht Schweinfurt ebenfalls wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihr Freund, der sie aus dem Gewahrsam der Polizei befreien wollte, muss sich noch wegen versuchter Gefangenenbefreiung verantworten.
Gegen einen 22-Jährigen Landkreisbewohner, der Polizisten Beleidigte und sich gegen seine Festnahme zur Wehr setzte, wurde wegen Widerstands und Beleidigung eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt.
Kind als Schutzschild genommen
Ebenfalls für bundesweite Aufmerksamkeit sorgte eine 27-Jährige Frau, die zusammen mit anderen Teilnehmenden versucht hatte, eine Polizeiabsperrung zu überwinden. Dabei hatte sie ihr vierjähriges Kind bei sich. Als die Beamten nach mehrfacher Androhung auch Pfefferspray einsetzten, um ein Durchbrechen der Polizeikette zu verhindern, kam auch das Kind mit einer Pfefferspraywolke in Kontakt. Es wurde umgehend von den Einsatzkräften und dem Rettungsdienst versorgt und war bereits kurze Zeit später wieder beschwerdefrei. Gegen die Mutter wurde Anzeige wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz erstattet. Außerdem wurde das Jugendamt informiert.
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