Hater mit Pfefferspray attackiert: Drachenlord verurteilt
16.9.2019, 12:40 UhrDer Hintergrund: Winklers Mitteilungsbedürfnis – er filmt sich beim Computerspielen, leckt seinen leer gegessenen Teller ab, präsentiert Sexspielzeuge und äußert sich rassistisch und frauenfeindlich – provoziert. Doch seine Videos werden nicht, wie anderer Blödsinn im Netz, ignoriert. Als "Drachenlord" zieht er Menschen, die ihn hassen, sogenannte Hater, magisch an.
Deren Kommentare bleiben nicht im Netz – und nur deshalb berichten auch wir über das Phänomen "Drachenlord". Seit Winkler seine Hater aufforderte, ihn zu besuchen, pilgerten immer wieder "Anti-Fans" durch Altschauerberg.
Bewährungshelfer an seiner Seite
Im August 2018 waren plötzlich 600 bis 800 junge Leute als "Anti-Fans" im Ort – und feierten eine Party mit Bier, Geplärr und dem Spaß, sich dem Zaun der "Drachenschanze" zu nähern. Winkler lebt dort in einem baufälligen Haus, er erbte es 2011 von seinem Vater. Und weil er das Anwesen mit einem Zaun und Planen eingefriedet hat, wirkt es ein wenig wie eine Festung.
An jenem Zaun besprühte Winkler einem Besucher mit Pfefferspray – aus Winklers Sicht Notwehr. Im Mai 2019 behauptete er im Amtsgericht Neustadt/Aisch, dass viele mit dem Ziel zu ihm fahren, ihn so fertig zu machen, dass er sich umbringt. Aus Sicht der Justiz beging Winkler eine gefährliche Körperverletzung. Daher bekam er nun einen schriftlichen Strafbefehl – als Bewährungsauflage muss er 50 Stunden gemeinnützig arbeiten, auch erhält er einen Bewährungshelfer.
Zwangsgeld droht
Das Amtsgericht Neustadt hing schon im Mai den Strafprozesstermin nicht an die große Glocke. Das irre Spiel, das aus der virtuellen in die reale Welt schwappte, sollte nicht angeheizt werden. Die Justiz wollte einen Menschenauflauf der "Anti-Fans" wie in Altschauerberg im August 2018 vermeiden. Damals sprach die Polizei 300 Platzverweise aus. Man muss den schriftlich zugestellte Strafbefehl, ohne weitere mündliche Verhandlung, an Winkler auch aus diesem Blickwinkel sehen.
Weitere Verfahren gegen den vorbestraften Winkler sollen anhängig sein. Immer wieder wurde er auch wegen Ruhestörung angezeigt, dabei handelt es sich aber um Ordnungswidrigkeiten, die im Vorstrafenregister nicht auftauchen. Und Bayerns Landesmedienanstalt hat ihm seine Liveübertragungen untersagt. Streamt er weiter, droht Zwangsgeld.
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