Anklage
Verabredung zum sexuellen Missbrauch: Der Täter ging einem verdeckten Ermittler in Netz
13.8.2021, 17:30 UhrLange waren die Hintergründe einer Hausdurchsuchung Anfang März im Stadtgebiet unklar. Am Freitagvormittag konnte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf WZ-Nachfrage nun endlich Details zu dem Fall nennen: Es geht um sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie.
An jenem Vormittag im März waren Unterstützungskräfte der Polizei aus Nürnberg sowie Beamte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg mehrere Stunden mit der Hausdurchsuchung beschäftigt. Die Vorgänge stünden im Zusammenhang mit der Festnahme eines Mannes im Nachbar-Bundesland, hatte Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke damals sagen können. Ein „Sexualdelikt“ würde im Raum stehen – weitere Informationen konnten die Ermittler damals noch nicht mitteilen.
Im Juli nun wurde Anklage beim Amtsgericht Fürth (Schöffengericht) gegen den damals Festgenommenen erhoben. Nach Angaben von Gabriels-Gorsolke soll der Mann versucht haben, sich über das Internet mit anderen Personen zum sexuellen Missbrauch eines Kindes zu verabreden. Dabei geriet er an einen verdeckten Ermittler der Baden-Württemberger Polizei, der ihm das Angebot unterbreitete, sich im Großraum Stuttgart für den geplanten Missbrauch zu verabreden.
"Utensilien" mitgebracht
Der nun Angeklagte ging auf das Angebot ein und es kam tatsächlich zu dem Treffen. Der Mann habe damals „Utensilien“ dabei gehabt, die er zum Missbrauch einsetzen wollte, erklärte die Oberstaatsanwältin. Er wurde vor Ort sofort festgenommen und sitzt seitdem in Haft.
In der Folge kam es zu der Hausdurchsuchung bei dem in Bad Windsheim wohnhaften Mann. Dort seien mehrere „Datenträger“ sichergestellt worden, erklärt Gabriels-Gorsolke. Bei der Auswertung habe sich schnell ergeben, dass der Mann auch kinderpornografische Inhalte verbreitet hat, beispielsweise über sein Smartphone.
Die Ermittler gingen derzeit von einem Einzelfall aus, entsprechend laute auch der Tatvorwurf in der Anklageschrift, der sich nur auf den Zeitraum Februar/März 2021 beziehe: Verabredung zum Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Die Festnahme stünde somit auch nicht im Zusammenhang zu einer der Razzien, die es in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit Kinderpornoringen in Deutschland gegeben hat, betonte Gabriels-Gorsolke.
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