Stadt zieht die Reißleine: "Seufzerbrücke" bleibt geschlossen

14.11.2014, 18:04 Uhr
Stadt zieht die Reißleine:

© Harald Munzinger

Das Projekt muss neu ausgeschrieben werden und hat nun die Neustädter Kirchweih Anfang Juni 2015 als letzten Fixpunkt der Fertigstellung. Dies sollte eigentlich schon zum Schuljahresbeginn der Fall sein, doch in dieser Maßnahme steckt ganz offensichtlich “der Wurm”.

Schon 2013 ausgeschrieben, war sie wegen eines exorbitant hohen Preises von 330.000 Euro zurückgestellt und nun neu ausgeschrieben, der Auftrag am 12. Juni mit dem Fertigstellungstermin 19. September vergeben worden. Doch Fortschritte waren auf der Baustelle kaum sichtbar, was zu mehreren Gesprächen mit dem Unternehmer geführt und dieser immer wieder versichert hatte, das Projekt voranzutreiben.

Zuletzt mit der Bauauftragung einer Firma für die Schweißarbeiten zum Verschluss der Mittelrinne der 1995 errichteten Brücke, an der es zu erheblichen Korrosionsschäden gekommen war. Auch damit kam die Sanierung aber nicht wirklich in die Gänge, war nach ein paar “Schweißversuchen” die Brücke wieder verwaist, wie schon häufiger in den Monaten zuvor, nachdem die “Brücke eingehaust” (Baustellensicherung) und der Belag abgefräst war.

Mahnungen fruchteten nicht

Selbst Mahnungen bis zur Abdrohung der Kündigung nach erfolgloser Fristverlängerung hatten keinen Erfolg, so dass die Stadt “jetzt die Reißleine” gezogen hat, am 5. November “auf die Notbremse” getreten ist. Zumal die erforderliche Beschichtung der “Seufzerbrücke” nur bei Mindesttemperaturen erfolgen könnte, die jetzt nicht mehr zu erwarten sind.

Bürgermeister Klaus Meier, der mit Bauamtsleiter Gerald Schorr und Georg Strebel (Sachgebietsleiter Tiefbau) am “Bauzaun” der versperrten Brücke die Chronologie des Geschehens schilderte, zeigte sich dabei “sehr erzürnt über das Verhalten auch des beauftragten Büros” und erbost darüber, wie die Mittelrinne rausgeschnitten worden war. Nicht nur dort wird in einem Gutachten zu klären, “ob Leistungen richtig erbracht wurden, die Arbeiten nach den Regeln der Technik erfolgt” sind.

Stadt zieht die Reißleine:

© Harald Munzinger

Das Ganze sei “maximal ärgerlich” erklärte Bürgermeister Meier mit der Entschuldigung gegenüber vielen Bürgern, die immer wieder ebenso ärgerlich nach dem Grund der Verzögerung nachfragen: “Das tut uns unendlich leid“. Zumal viele Bewohner der “Nordstadt” zum Teil weitere Umwege in Kauf nehmen müssen und es auch für Beschäftigte in der Stadt mit Umständen verbunden ist, die ihre Autos am Festplatz parken.

Fraglos ist es für das Stadtoberhaupt und die Baufachleute, dass die Maßnahme im vertraglich vereinbarten Zeitrahmen hätte erledigt werden können. Um nicht unnötig Sand ins Getriebe zu bringen, hatte man sogar darauf verzichtet, die BR-Radltour über die Brücke fahren zu lassen, wie es der Veranstalter gewünscht hatte. Im Nachhinein eines der vielen Ärgernisse, die dazu führten, dass “bislang nicht ein Euro bezahlt wurde“.

Rückgabe ins Museum

Die Tage der “alten Lok” an der “Jean-Paul-Allee”, Erinnerung - wenngleich auch keine authentische - an die einstige Aischtalbahn, sind gezählt. Die Leihgabe des Eisenbahnmuseums Nürnberg befindet sich schon länger in einem Zustand, der eine Sanierung erfordert. Doch bislang hat die Stadt davor zum einen wegen der hohen Kosten - Angebote liegen nach Mitteilung aus dem Rathaus bei 10.000 Euro - zugleich auch im Hinblick auf häufigen Missbrauch der kleinen Rangierlok Abstand genommen, von dem immer wieder Flaschenscherben zeugen. Von Schmierereien ganz abgesehen, mit denen man auch nach der Erneuerung schnell wieder rechnen müsse, so Bürgermeister Klaus Meier.

Für die Kinder, die gerne an der Lok gespielt hätten, manch kleiner Jim Knopf wohl auf Fantasiefahrt gegangen sei, tue es im leid, wenn sie entfernt würde. Nur sei sie im gegenwärtigen Zustand ganz sicher kein geeigneter Spielplatz, meinte der Bürgermeister beim Augenschein. So hatte sich auch der Stadtrat seiner Empfehlung angeschlossen, die Lok wieder ins Museum zurück zu geben, wo sie nach sachkundiger Sanierung bleiben sollte, für deren Kosten die Stadt nach ihrer vertraglichen Verpflichtung der regelmäßigen Sanierung wohl aufkommen muss.

Der kurze Schienenstrang könnte nach Meinung Meiers in dem Wiesenstück an der “NeuStadtHalle” erhalten bleiben, vielleicht ja auch noch mit einem Signal der einstige Haltepunkt der Aischtalbahn symbolisiert werden, an den eine kleine Metalltafel erinnert.

Generalsanierung der Toilettenanlage

Eine nicht mehr aufschiebbare Sanierung steht in der Toilettenanlage am Plärrer - mit der Bushaltestelle - an, deren Zustand seit Jahren als unzumutbar beklagt wird. Nun befasste sich der Stadtrat einmal mehr mit dem Objekt, das möglichst rasch “in die Gänge” kommen sollte. Der gesamte Bereich der WC-Anlage mit der Haltestelle wurde als unansehnlich, Toilettenräume wie auch der Aufenthaltsraum als “stark abgenutzt” beschrieben.

Zumal das öffentliche WC nicht behindertengerecht und “die gesamte Anlage sanierungsbedürftig” ist, untersuchte das Bauamt der Kreisstadt zwei mögliche Varianten. Eine sieht den mit circa 230.000 Euro berechneten Umbau des vorhandenen Gebäudes vor, die andere einen Teilabbruch und die Errichtung einer “City-WC-Anlage”Moduleinheit. Letztere Lösung, mit 290.000 Euro veranschlagt, wurde verworfen. So soll die mit der Seniorenbeauftragten Heike Gareis abgestimmte Sanierung erfolgen, dafür vom Bauamt die Ausführung in Edelstahl geprüft werden. Damit sollten auch Schäden durch Vandalismus vorgebeugt werden. Die Städtebauförderung mit rund 60 Prozent soll beantragt werden.

97.000 Euro von der Bezirksregierung und 10.000 Euro vom Landkreis sind nach Mitteilung von Kämmerer Klaus Schuster für die Anschaffung des Tanklöschfahrzeuges TLF 40000 für die Neustädter Feuerwehr eingegangen. Für deren Einsätze und anderen Leistungen hat der Stadtrat eine Neufassung der Satzung für den Aufwendungs- und Kostenersatz beschlossen. Die tritt mit dem Pauschalsätzeverzeichnis zum 1. Januar 2015 in Kraft. Der Bayerische Gemeindetag hat aufgrund eines VGH-Urteils eine Mustersatzung veröffentlicht, an der sich der befürwortete Satzungsentwurf orientierte.

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