AfD-Stadträte: Nürnberg muss Ausschüsse neu besetzen
29.9.2020, 13:26 UhrDie vier Stadträte der AfD im Nürnberger Rathaus haben gute Aussichten, demnächst nicht nur im Plenum, sondern mit Sitz und Stimme auch in den Fachausschüssen vertreten zu sein. Das war ihnen nach der bisherigen Verteilung verwehrt. Nun aber hat das Verwaltungsgericht Ansbach einer Klage der rechtsradikalen Partei dagegen in einem Eilverfahren stattgegeben, wie der Sprecher des Gericht und Vorsitzende der zuständige Kammer, Alexander Heinold, auf Anfrage bestätigte.
Die Ausgangslage: Bei der konstituierenden Sitzung nach den Kommunalwahlen hatte sich die übergroße Mehrheit im 70-köpfigen Stadtrat im Mai darauf verständigt, in die Ausschüsse jeweils 14 Ratsmitglieder zu entsenden – statt zwölf wie in die zurückliegenden Amtsperioden. Die Besetzung erfolgte, wie seit Jahrzehnten, nach dem d’Hondtschen Verteilungsverfahren.
AfD fehlt ein Mandat
So kamen neben CSU, SPD und Bündnisgrünen auch Vertreter der kleineren Parteien zum Zuge, so der Linken, der FDP, der ÖDP und der Guten. Diese hatten dafür Ausschussgemeinschaften gebildet, um ihre Positionen reihum jeweils auch gegenseitig in den kleineren Beratungsgremien - etwa für Verkehr, Stadtentwicklung, Umwelt, Soziales, Schule und Kultur - zu vertreten.
Nur die AfD blieb außen vor: Ihr fehlt in der großen Ratsrunde ein Mandat, um "automatisch" auch in den Fachausschüssen Berücksichtigung zu finden, konnte sich aber keiner Ausschussgemeinschaft anschließen, weil sich keine andere Gruppe im Rat zum Steigbügelhalter für die Rechtspopulisten hergeben will. Dagegen zog die AfD vor das Verwaltungsgericht. Das hatte zuletzt einen Vergleich vorgeschlagen, nämlich die Erweiterung der Ausschüsse um jeweils einen Sitz, den dann die AfD beanspruchen könnte – damit hätte diese ihr Ziel vollständig erreicht.
Vor zwei Wochen zeigten sich CSU und SPD als Mehrheitsfraktionen jedoch entschlossen, den Vorschlag des Gerichts abzulehnen und es auf eine Entscheidung letztlich in höchster Instanz ankommen zu lassen. Doch die Uhr tickte weiter: Flugs schoben die AfD-Anwälte eine weitere Klage nach und zwangen die Kammer zu einem zweiten Eilverfahren. Das Ende vergangener Woche mit einem Spruch gegen die Stadt Nürnberg endete.
Das Gericht stützt sich dabei zum einen auf klare Signale des obersten Verwaltungsgerichtshofs in München. Der sei, so die Ansbacher Juristen, von einer früheren Position abgerückt und halte eine "Verdrängung" als "rechnerische Folge" bei einer Ausschussbesetzung für nicht mehr hinnehmbar. Dabei seien Ausschussgemeinschaften grundsätzlich vom Gesetz und auch nach höchster Rechtssprechung gedeckt, selbst in sehr heterogener Zusammensetzung. Sie dürften allerdings nicht dazu dienen, ausdrücklich und gezielt andere Gruppen auszugrenzen.
Stellungnahmen der anderen Parteien bislang offen
Dieser Verdacht aber liegt nach Auffassung des Gerichts nahe, weil die Aufstockung der jahrelang nur mit zwölf Stadträten besetzten Ausschüsse gerade so kalkuliert gewesen sei, dass eben nur die beiden Ausschussgemeinschaften mit je einem Vertreter neu zum Zuge kommen. Als Beleg für den Verdacht werten die Ansbacher Richter auch Redebeiträge aus den Ratsprotokollen, aus denen die klare Absicht hervorgehe, einer Gruppierung wie der AfD nicht mehr Türen zu öffnen als unvermeidbar. Unabhängig von einem späteren Hauptsacheverfahren setzten die Richter der Stadt nun eine Frist bis Ende Oktober für eine Korrektur der Ausschussbesetzungen.
Die Möglichkeiten, sich mit Rechtsmitteln dagegen zu wehren, sind allerdings begrenzt – und hätten, den Angaben aus Ansbach zufolge, auch keine aufschiebende Wirkung. Wie die großen Stadtratsfraktionen darauf reagieren, ist noch offen. Die Fraktionsvorsitzenden Andreas Krieglstein (CSU) und Thorsten Brehm (SPD) verwiesen auf noch laufende interne Beratungen, natürlich auch mit Oberbürgermeister Marcus König. Stellungnahmen sind spätestens am Mittwoch zu erwarten – da kommt auch der Nürnberger Stadtrat zusammen.
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