Alkoholverbot ausgesetzt: Was das für Nürnberg bedeutet

Elke Graßer-Reitzner

Lokalredaktion Nürnberg und Rechercheteam

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19.1.2021, 22:23 Uhr
In bayerischen Städten wurde wegen der Corona-Pandemie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen verhängt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dieses Verbot nun ausgesetzt. 

© NEWS5 / Bauernfeind, NN In bayerischen Städten wurde wegen der Corona-Pandemie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen verhängt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dieses Verbot nun ausgesetzt. 

"Jetzt dürfen Sie auf dem Hauptmarkt wieder eine Flasche Bier trinken!“ So schlagfertig übersetzte Nürnbergs Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch am Dienstag die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das bayernweite Alkoholverbot – vorläufig – außer Vollzug zu setzen. Ab sofort ist der Genuss von Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit also wieder straffrei, zumindest in großen Bereichen der Stadt.

Denn die Richter, die einem Eilantrag eines Regensburgers stattgegeben haben, waren der Meinung, die Anordnung des Freistaats überschreite die Maßgabe des Bundes in seinem Infektionsschutzgesetz, die den Verzicht auf Alkohol nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorsieht.

Alkoholverbot am Nürnberger Hauptbahnhof bleibt bestehen

Doch Trinkfreudige müssen erst einen Blick auf den Stadtplan werfen, ehe sie auf Nürnbergs Straßen und Plätzen nun die Flasche ansetzen. Denn am Hauptbahnhof, an seinen Zugängen und auf Vorplätzen, in der belebten Königstorpassage, am gegenüber liegenden Busbahnhof und entlang des Frauentorgrabens bis zum Sterntor darf weiterhin kein Schlückchen getrunken werden.

Der Stadtrat hatte erst im Herbst das Verbot als städtische Allgemeinverfügung für vier weitere Jahre verlängert, nachdem in der Versuchsphase die Zahl der Straftaten wie Drogendelikte und Körperverletzungen im einstigen Brennpunkt der Stadt deutlich zurückgegangen waren.


Nürnberg weitet Alkoholverbot auf gesamtes Stadtgebiet aus


Und: Offene alkoholische Getränke dürfen im Stadtgebiet derzeit auch weiterhin nicht verkauft werden. Wer also dem Biertrinker auf dem Hauptmarkt mit einem Becher Glühwein Gesellschaft leisten will, wird vergebens nach einem solchen hochprozentigen Heißgetränk suchen.

Klarheit vom Kabinett

Wie lange gilt nun die neu gewonnene Alkohol-Freiheit, schließlich steht eine endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes noch aus? Olaf Kuch rechnet damit, dass das bayerische Kabinett Ende dieser Woche für Klarheit sorgt.

Weil der Lockdown nach der Entscheidung am Dienstag in Berlin bis Mitte Februar verlängert wird, müssen die Länder nun für diesen Zeitraum eine neue Corona-Verordnung erlassen.

Wahrscheinlich, mutmaßt der Stadtrechtsdirektor, werden darin die Städte angewiesen, wieder selbst Regeln aufstellen, wie man Alkoholgenuss im öffentlichen Raum am besten unterbindet. Denn ein Gläschen Wein macht gesellig, und gerade das ist in der Pandemie sehr gefürchtet.

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