Alkoholverbot und Geisterspiele: Die aktuellen Corona-Regeln für Nürnberg

20.10.2020, 17:06 Uhr
Aufgrund der hohen Infektionszahlen werden die bevorstehenden Sportveranstaltungen im Nürnberger Max-Morlock-Stadion und in der Arena auf Anordnung der Stadt Nürnberg ohne Zuschauer stattfinden. Davon betroffen ist zunächst der 1. FC Nürnberg: Das Freitagsspiel (23. Oktober) gegen den Karlsruher SC wird als erstes Geisterspiel der laufenden Saison ohne Fans stattfinden.
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Keine Zuschauer im Stadion

Aufgrund der hohen Infektionszahlen werden die bevorstehenden Sportveranstaltungen im Nürnberger Max-Morlock-Stadion und in der Arena auf Anordnung der Stadt Nürnberg ohne Zuschauer stattfinden. Davon betroffen ist zunächst der 1. FC Nürnberg: Das Freitagsspiel (23. Oktober) gegen den Karlsruher SC wird als erstes Geisterspiel der laufenden Saison ohne Fans stattfinden. © Oliver Acker

Der Konsum von Alkohol ist auf den von der Stadt Nürnberg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Dazu gehören unter anderem die Fußgängerzone und die Plätze zwischen Hauptbahnhof, Hauptmarkt und Weißem Turm sowie die Insel Schütt. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten.
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Alkoholkauf und -verzehr

Der Konsum von Alkohol ist auf den von der Stadt Nürnberg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Dazu gehören unter anderem die Fußgängerzone und die Plätze zwischen Hauptbahnhof, Hauptmarkt und Weißem Turm sowie die Insel Schütt. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten. © dpa

Restaurants und Bars dürfen nur bis 22 Uhr Speisen und Getränke verkaufen. Dann ist Schluss, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde.
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Sperrstunde ab 22 Uhr

Restaurants und Bars dürfen nur bis 22 Uhr Speisen und Getränke verkaufen. Dann ist Schluss, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde. © Stefan Hippel

Die Consumenta findet 2020 nicht statt. Die Stadt hat die Genehmigung fünf Tage vor Beginn der Messe zurückgezogen. Die abendliche Gala-Show der Schwestermesse "Faszination Pferd", die jedes Jahr im Rahmen der Consumenta stattfindet, war schon Monate zuvor abgesagt worden.
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Consumenta abgesagt

Die Consumenta findet 2020 nicht statt. Die Stadt hat die Genehmigung fünf Tage vor Beginn der Messe zurückgezogen. Die abendliche Gala-Show der Schwestermesse "Faszination Pferd", die jedes Jahr im Rahmen der Consumenta stattfindet, war schon Monate zuvor abgesagt worden. © Harald Munzinger

Es besteht Maskenpflicht auf von der Stadt Nürnberg festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Dazu gehören vor allem die Fußgängerzone und zahlreiche Plätze innerhalb der Altstadt. Unter die Regelung fallen auch Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie Freizeiteinrichtungen wie (Indoor-)Spielplätze oder Bowling-Bahnen, Ausstellungen, Museen, der Tiergarten und sonstige öffentlich zugängliche Gebäude. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss am Platz auch in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie bei sportlichen Veranstaltungen getragen werden.
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Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Es besteht Maskenpflicht auf von der Stadt Nürnberg festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Dazu gehören vor allem die Fußgängerzone und zahlreiche Plätze innerhalb der Altstadt. Unter die Regelung fallen auch Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie Freizeiteinrichtungen wie (Indoor-)Spielplätze oder Bowling-Bahnen, Ausstellungen, Museen, der Tiergarten und sonstige öffentlich zugängliche Gebäude. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss am Platz auch in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie bei sportlichen Veranstaltungen getragen werden. © Roland Fengler

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