Auch für den Notfall

An Silvester entspannt böllern und feiern: Wichtige Tipps für einen sicheren Jahreswechsel

Antonia Plamann

nordbayern-Redaktion

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31.12.2024, 04:55 Uhr
Feuerwerk sollte mit Vorsicht genossen werden. (Symbolbild)

© Sina Schuldt/dpa Feuerwerk sollte mit Vorsicht genossen werden. (Symbolbild)

Verbotszonen Nürnberg, Erlangen, Fürth

Nicht überall ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern erlaubt. In Nürnberg gibt es sogar Verbotszonen. So dürfen an Silvester von 21 bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden, berichtet die Stadt Nürnberg. Auch im Bereich vor der Burg, mit der Vestnertorbrücke, dem Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und in der Straße Am Ölberg, ist es verboten. In diesem Zeitraum dürfen auch keine Böller, Raketen oder Ähnliches mitgeführt werden. Auch rund um die Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskriche sowie im Bereich der Königsstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Das Verbot gilt am 31. Dezember sowie am 1. Januar den ganzen Tag.

Möchte man das Feuerwerk von der Burg aus beobachten, muss man darauf achten, keine Gläser oder Glasflaschen mitzunehmen. Am Eingang zur Stadtfreiung werden von einem Sicherheitsdienst die Taschen kontrolliert.

Das Böllern ist in den gekennzeichneten Bereichen verboten.

Das Böllern ist in den gekennzeichneten Bereichen verboten. © Stadt Nürnberg

In Erlangen und Fürth gibt es keine gekennzeichneten Verbotszonen, berichten beide Städte auf ihren Webseiten. Jedoch ist hier das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen nicht erlaubt. Ordnungswidrigkeiten können mit einem hohen Bußgeld bestraft werden.

Tipps fürs sichere Böllern

Der Deutsche Feuerwehrverband teilt Tipps für ein möglichst sicheres Silvester. Zu beachten gibt es folgende Punkte: Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Personen unter 18 Jahren sollten damit nicht herumhantieren. Außerdem sollte man unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller lesen. Die Feuerwerkskörper sollten nur dort gezündet werden, wo es auch erlaubt ist. Nach dem Anzünden sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Die Raketen sollten nicht blind weggeworfen werden. Auf gar keinen Fall darf damit auf Menschen gezielt werden. Zudem sollten Feuerwerkskörper nicht selbst hergestellt werden. Hier kann es zu schweren Verletzungen kommen. Die Böller sollten niemals in Hosen- oder Jackentaschen transportiert werden. Brennbare Gegenstände sollten von Terrassen und Balkonen entfernt werden. Zudem sollten Türen und Fenster geschlossen bleiben. Bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 wählen.

Erste Hilfe Tipps DRK

Auf der Internetseite postet das "Deutsche Rote Kreuz" Erste Hilfe-Tipps passend zu Silvester. DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin warnt: "Leider sorgt fahrlässiger Umgang mit Böllern jedes Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen".

Verbrennungen

Bei leichten Verbrennungen, die nicht größer als die Handfläche des Betroffenen sind, sollten kurze Zeit mit Leitungswasser gekühlt werden. Sefrin sagt hierzu: "Große Verbrennungen sollen nicht gekühlt werden. Sie sind ein Fall für den Notarzt".

Handverletzungen

Das DRK berichtet, dass größere Wunden sofort steril abgedeckt werden müssen. Bei größerem Blutverlust sollte sofort der Notarzt gerufen werden. Sollten Finger oder Teile davon abgerissen sein, sollten diese geboren und den Rettungskräften mitgegeben werden. "Den abgerissenen Finger zunächst in ein möglichst keimfreies Stück Stoff einwickeln. Das kann zur Not ein frisch gewaschenes Stofftaschentuch sein. Dann in einen Plastikbeutel geben.

Diesen Beutel in einen zweiten Plastikbeutel geben – und letzteren mit Wasser und Eis füllen. Das Amputat sollte unter der Wasseroberfläche sein – darf aber nicht mit dem Wasser in Berührung kommen. Danach auf dem schnellsten Weg in die Notaufnahme. Dann gibt es eine Chance, den Finger zu retten", erklärt Arzt Sefrin.

Augenverletzungen

Häufig kommt es an Silvester zu Augenverletzungen. Diese entstehen häufig durch eingedrungene Fremdkörper oder Verbrennungen. Hier sagt DRK-Arzt Sefrin: "In beiden Fällen sollte umgehend der Notruf 112 gewählt werden. Verbinden Sie bei einer Augenverletzung dann immer beide Augen, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird".

Alkoholvergiftung

Wie die Raketen gehört für viele Menschen auch alkoholische Getränke wie Sekt dazu. Diese sollte man jedoch in Maßen genießen. Eine Alkoholvergiftung kann lebensgefährliche Folgen haben. Doch das DRK berichtet auch, dass ein leichter Rausch noch kein Notfall ist. Sollte jemand jedoch zusammenbrechen, sollten sofort Atmung und Puls überprüft werden. Bleibt die Person bewusstlos, sollte umgehend ein Notarzt gerufen werden. Die Betroffenen sollten in die stabile Seitenlage gebracht und möglichst warm gehalten werden.

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