Ab dem 15. August

Änderung beim Deutschlandticket: Wer in den falschen Zug steigt, für den wird es jetzt teuer

Christiane Krodel/dpa

15.8.2023, 11:50 Uhr
Rund elf Millionen Deutschland-Tickets sind bislang verkauft worden. 

© Adobe Stock Rund elf Millionen Deutschland-Tickets sind bislang verkauft worden. 

Bahnreisende, die ein Deutschlandticket für 49 Euro nutzen, müssen sich auf eine Änderung einstellen, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben. Bislang war es möglich, dass sie, wenn sich ihr Regionalzug erheblich verspätete, auf einen ICE oder IC umsteigen konnten. Zwar mussten sie dafür ein Ticket kaufen, doch konnten sie sich im Nachgang das Geld von der Deutschen Bahn erstatten lassen. Seit dem 15. August ist das nicht mehr möglich. Darauf weist die Deutsche Bahn auf ihrer Website hin.

Hintergrund für die Änderung: Der Gesetzgeber hat das Deutschlandticket in der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) - dies ist die Rechtsvorschrift für die Beförderung von Personen - nun als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt definiert. Damit dürfen Verkehrsunternehmen - wie die Deutsche Bahn - von den zusätzlichen Rechten bei Verspätungen im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr abweichen. Bisher sah das Recht so aus: Würde der Fahrgast, der mit einer ausschließlich für den Nahverkehr gültigen Fahrkarte unterwegs ist, wegen einer Unpünktlichkeit oder eines Zug-Ausfalls im Nahverkehr mindestens 20 Minuten verspätet sein Ziel erreichen, konnte er einen anderen Zug, insbesondere auch einen Zug des Fernverkehrs, nutzen.

Lobbyarbeit der Verkehrsunternehmen

Lukas Iffländer, Stellvertretender Bundesvorsitzender beim Fahrgastverband Pro Bahn, führt die Änderung der EVO auf die massive Lobbyarbeit der Verkehrsunternehmen zurück. Wurden die Verkehrsunternehmen bisher, wenn Züge im Nahverkehr ausfielen oder sich verspäteten, für ihr schlechtes Angebot bestraft, weil sich die Fahrgäste die Kosten für die Fahrt mit dem Fernverkehrszug erstatten ließen, bleiben sie jetzt verschont, wenn der Fahrgast ICE oder IC nutzen muss, um rechtzeitig an sein Ziel zu kommen.

Besonders auf einigen Strecken in Deutschland habe sich die bisherige Möglichkeit, auch mit Fernverkehrszügen fahren zu können, gelohnt, erklärt Iffländer. Zum Beispiel zwischen Nürnberg und Stuttgart. Dort wechseln sich ein Regionalexpress (RE) und ein Intercity stündlich ab. Hatte der RE Verspätung oder kam gar nicht, stiegen die Fahrgäste in den IC.

Weiterhin gilt, dass mit dem 49-Euro-Ticket andere Verkehrsmittel - etwa ein Taxi - genutzt werden kann, wenn bei einer geplanten Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5 Uhr absehbar ist, dass man mit mindestens 60 Minuten Verspätung sein Ziel erreicht sowie die letzte fahrplanmäßige Verbindung ausfällt und man deswegen sonst nicht mehr bis Mitternacht an sein Ziel gelangt. Hier sind die Kosten, die man danach von der Bahn zurückverlangen kann, laut EVO aber auf 120 Euro gedeckelt.

"Fahrgäste müssen um dieses Geld leider oft kämpfen. Dem Fahrgastverband PRO BAHN liegen zahlreiche Beschwerden über die derzeitige Erstattungspraxis vor. Oft kommen Fahrgäste erst nach Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder eines Anwalts zu ihrem Recht."

Der Vorverkauf für das Deutschland-Ticket startete Anfang April. Seit dem 1. Mai ist es bundesweit gültig. Bisher wurden rund elf Millionen Tickets verkauft. Neben Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen gilt das Ticket auch auf vielen Fähren. Für Verkehrsmittel, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden, kann es nicht eingesetzt werden.