Änderungen bei Maskenpflicht sorgen für Verwirrung in Nürnberg

Silke Roennefahrt

Lokalredaktion

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10.3.2021, 17:26 Uhr
Auf Schildern informiert die Stadt über den Geltungsbereich der Maskenpflicht. Gerade wurden die Vorgaben geändert, nicht überall wurden auch die Schilder aktualisiert.

© Daniel Karmann, NN Auf Schildern informiert die Stadt über den Geltungsbereich der Maskenpflicht. Gerade wurden die Vorgaben geändert, nicht überall wurden auch die Schilder aktualisiert.

Olaf Kuch kann die Verunsicherung nachvollziehen. "Ich verstehe jeden, der sich da an den Kopf greift", sagt der Stadtrechtsdirektor. Doch nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Ansbach habe die Stadt die geltenden Regelungen anpassen müssen. Ein Nürnberger Rechtsanwalt hatte in einem Eilverfahren gegen die aktuellen Vorgaben geklagt, weil er die Bestimmungen für zu pauschal und unverhältnismäßig hielt - und die Justiz gab ihm im Wesentlichen recht. Die Maßnahmen seien über das "geeignete, erforderliche und angemessene Maß hinaus ausgedehnt worden", befanden die Richter.

In den rot markierten Bereichen gilt in Nürnberg nach wie vor die Maskenpflicht.

In den rot markierten Bereichen gilt in Nürnberg nach wie vor die Maskenpflicht. © Stadt Nürnberg

Die Stadt reagierte prompt und lockerte die Bestimmungen. Demnach sind Masken jetzt nur noch in den Bereichen vorgeschrieben, wo sich der Mindestabstand nicht so ohne weiteres einhalten lässt - beispielsweise in der Lorenzer Straße, die mit ihren vielen Schnellrestaurants auch jetzt vor allem mittags für einen gewissen Andrang sorgt. Auf den relativ schmalen Bürgersteigen lasse sich da der Abstand nicht so leicht einhalten, sagt Kuch. Aus diesem Grund fallen zum Beispiel auch der Bahnhofsplatz mit seinen vielen Haltestellen für Busse und Bahnen, die Königstraße, Äußere Laufer Gasse und Teile der Theresienstraße in den Geltungsbereich der Maskenpflicht.

So richtig übersichtlich sei die neue Regelung nicht, räumt Kuch ein. "Aber wir können die Maskenpflicht einfach nicht für jeden Ort und jede Tageszeit begründen." In der Fußgängerzone sei der Andrang derzeit nicht groß, zudem könnten sich die Menschen auf den breiten Wegen problemlos aus dem Weg gehen. Deshalb dürfen die Passanten etwa in der Karolinenstraße und in der Breiten Gasse jetzt ohne Maske unterwegs sein. Auch zeitlich wurde die Maskenpflicht aus diesem Grund verkürzt. Samstags gilt sie nur noch in den Einkaufszentren Mercado, Franken-Center und Röthenbach-Center.

Das könne sich allerdings jederzeit wieder ändern, betont der Rechtsdirektor - dann nämlich, wenn Geschäfte wieder regulär öffnen dürfen oder es aus anderen Gründen mehr Menschen in die Innenstadt zieht. Wer den Überblick behalten wolle, der könne sich vorab im Internet informieren, rät Kuch. So oder so darf es im Freien eine x-beliebige Maske sein. Anders im Tiergarten, dort gilt auf dem gesamten Gelände eine FFP2-Maskenpflicht. Doch das hat die Staatsregierung so vorgeschrieben. Die Stadt, so betont Kuch, habe darauf keinen Einfluss.

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