"Anti Fü": Wie kam das Banner an den Fernmeldeturm?
6.3.2018, 05:57 UhrWie ist das Transparent da bloß hingekommen? Am Samstag in den frühen Morgenstunden flatterte das Banner am "Nürnberger Ei" des Fernmeldeturms. Bis weit ins Land war sie zu sehen, die Buchstabenkombination "Anti Fü". Die Botschaft war klar am Tag des Frankenderbys, das der 1. FC Nürnberg gegen die Spielvereinigung Greuther Fürth jedoch mit 0:2 verlor.
Nach Angaben der Polizei ging die erste Meldung über die Existenz des Stofffetzens um 7.45 Uhr ein. Zwei Stunden später haben Beamte der Inspektion Nürnberg-West dafür gesorgt, dass er wegkommt und sichergestellt wird. Doch damit ist das Kapitel nicht zu Ende. Die weiteren Ermittlungen hat die Inspektion Süd übernommen. Die ist zuständig, wenn es um Fußball geht, denn das Frankenstadion liegt in ihrem Einsatzgebiet.
Erst bin ich er weng zam zuggd was des is, dann kam das breite grinsen. #derby #fcn #fcnsgf pic.twitter.com/weKmQlD64E
— Ole (@11_Ole) 3. März 2018
Bei der widerrechtlichen Turmbesteigung geht es um Hausfriedensbruch, so Polizeisprecher Michael Petzold. Die Frage ist, wer sich Zutritt zum Turm in Nürnberg-Schweinau verschafft hat (Gesamthöhe: 292,8 Meter). "Wir haben keine Anzeichen gefunden, die auf einen Einbruch hindeuten", sagt er. Ins Visier geraten also Personen, die eine Zutrittsberechtigung haben.
Ob dann der Tatbestand des Hausfriedensbruchs noch gegeben ist? Petzold: "Jedenfalls kann er auch nach dieser Feststellung nicht ausgeschlossen werden." Möglicherweise sei ein Zutrittsberechtigter mit Dritten, die keine Befugnis haben, in den Turm gegangen. Oder jemand hat eine Zutrittskarte gestohlen, um da reinzukommen. "Ermittelt wird ja erst einmal wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs."
Steht fest, wer sich den schwindelerregenden Witz erlaubt hat, wird das so oder so Konsequenzen für den oder die Täter haben, erklärt Benedikt Albers, Sprecher der Deutschen Funkturm GmbH, die Eigentümerin des Nürnberger Fernmeldeturms ist. "Wenn jemand mittels einer Zutrittskarte da rein ist, der das auch darf, hat die Person etwas gemacht, das nicht Bestandteil des Nutzungsvertrages ist", sagt er.
Hausmeister, Techniker oder andere Zugangsberechtigte hätten andere Aufgaben, als ein Banner anzubringen. "Wir haben ein Interesse daran, dass die Täter ermittelt werden. Wir werden dann dagegen vorgehen, es war eine Vertragsverletzung."
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