Ärger um Airbnb: Stadt Nürnberg arbeitet an Satzung

14.1.2019, 06:00 Uhr
Ärger um Airbnb: Stadt Nürnberg arbeitet an Satzung

© Foto: Jens Kalaene/dpa

Kaum ein kommunalpolitisches Thema birgt mehr Brisanz als das Wohnen. Wenn dann auch noch im großen Stil Wohnungen dauerhaft an Touristen vermietet werden oder leerstehen (beispielsweise über das Online-Portal Airbnb), gewinnt das Problem an zusätzlicher Schärfe. Die Wohnungsmarktbeobachtung, die das Wirtschaftsreferat in Nürnberg regelmäßig vorlegt, soll derartige Entwicklungen frühzeitig aufdecken.

Die jüngste Untersuchung, die im Oktober veröffentlicht wurde, hatte noch keine alarmierenden Signale erkennen lassen. Demnach beträgt der Wohnungsleerstand in Nürnberg 2,5 Prozent. 600 Wohnungen konnten ermittelt werden, die dauerhaft an Touristen vermietet werden, was 0,2 Prozent aller Wohnungen in Nürnberg entspreche.

Trotzdem fordern SPD und Grüne eine Zweckentfremdungssatzung, um dem Problem rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben. Eine entsprechende Satzung bereitet das Wirtschaftsreferat derzeit vor, wie Wirtschaftsreferent Michael Fraas mitteilt. In der nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 24. Januar werde er zunächst über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer solchen Satzung berichten. Die Satzung selbst werde in einer späteren Sitzung zur Abstimmung vorgelegt, wenn der Entwurf fertiggestellt ist.

Mit dem "Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum" hat der Freistaat den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. Voraussetzung ist, dass in dem betreffenden Ort ein Mangel an Wohnraum herrscht. Eine Zweckentfremdung liegt beispielsweise dann vor, wenn mehr als 50 Prozent einer Wohnung für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet werden oder wenn Wohnraum so umgebaut wird, dass er nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist.

Auf Grundlage der Satzung dürfen Wohnungen auch wirklich nur zum Wohnen verwendet werden, alles andere ist verboten und nur mit einer Genehmigung der Stadt erlaubt. Wird dagegen verstoßen, kann ein Bußgeld in der Höhe bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

 

Wirtschaftsreferent Fraas weist aber auch darauf hin, dass Personal nötig ist, wenn eine Zweckentfremdungssatzung ihre Wirkung zeigen soll.

In Nürnberg hat es in der Vergangenheit bereits ein Zweckentfremdungsverbot gegeben. 2001 ist es nach einem Beschluss des Stadtrats abgeschafft worden, weil Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis standen.

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