Betrug mit Heizkraftwerken: Mehrere Verfahren eingestellt

Ulrike Löw

19.7.2019, 15:23 Uhr
Das GFE-Gelände in Nürnberg: Der personelle Aufwand des Verfahrens war enorm.

© Roland Fengler Das GFE-Gelände in Nürnberg: Der personelle Aufwand des Verfahrens war enorm.

2014 verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth die Spitzenmanager des angeblichen Öko-Unternehmens GFE Group (Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien) nach 94 Verhandlungstagen und 212 Zeugenaussagen zu Freiheitsstrafen zwischen drei und neun Jahren. Sie hatten in Werbeprospekten hocheffiziente Minikraftwerke mit Wundermotoren, betrieben von einem Mix aus Rapsöl und Wasser, angepriesen. Deren riesige Stromleistung sollte für bis zu 35 Prozent Rendite sorgen. Denn der Anleger, der pro zehn Kilowatt 10.000 Euro plus Mehrwertsteuer investierte, vermietete das Minikraftwerk an die Gesellschaft zurück. Statt Traumrendite folgte der Totalausfall: 1400 Kunden wurden um rund 60 Millionen Euro geprellt. Gewerbsmäßiger Betrug, urteilte die 12. Strafkammer - die Blockheizkraftwerke funktionierten nicht wie angegeben.

Dies wussten nicht nur die Manager, sondern auch die Verkäufer - davon war die Staatsanwaltschaft überzeugt und erhob im Februar 2018 erneut Anklage gegen die Beteiligten aus der zweiten Reihe. Auf 480 Seiten wurden weitere 15 Männer und Frauen beschuldigt, an dem raffinierten Betrugsnetzwerk beteiligt gewesen zu sein.
Der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer waren die Beweise nicht gegen alle Beschuldigten schwer genug, einer der Beschuldigten verstarb zwischenzeitlich und so nahmen auf der Anklagebank nur zwölf Männer und Frauen Platz.

Nur eine untergeordnete Rolle

Da auch im zweiten Strafverfahren der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs im Raum stand, konnte das Verfahren nicht per Strafbefehl und ohne mündliche Hauptverhandlung erledigt werden. Über den schriftlich zugestellten Strafbefehl können nur Vergehen (minder schwere Taten, die mit einer nicht allzu hohen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind) geahndet werden. Ein Strafbefehl ist immer auch ein Friedensangebot und setzt das Geständnis des Beschuldigten voraus. Doch in 21 Verhandlungstagen schrumpfte die 480 Seiten starke Anklage zusammen, nach Überzeugung der Strafkammer spielten die Angeklagten nur eine untergeordnete Rolle. Um mit einem bedingten Vorsatz zu handeln, hätten sie zumindest ahnen müssen, dass die Technik nicht funktionierte.

Gegen mehrere Angeklagte wurden die Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt, einige der Angeklagten mussten eine Geldauflage bezahlen. Im Internet kursieren bis heute Verschwörungstheorien - auch weil sich nicht alle Anleger eingestehen wollen, dass sie sich an dieser Anlage die Finger verbrannten. Obwohl die GFE-Group ihre Gelder in die Schweiz verschob, wird die "innovative" Firma als Opfer der Ölkonzerne betrachtet und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und der damalige Insolvenzverwalter als verlängerter Arm der Atomlobby verunglimpft.