Verbotszonen
Bis zu 10.000 Euro Strafe: Hier ist Feuerwerk in Nürnberg an Silvester verboten
12.12.2024, 04:55 UhrRund um die Nürnberger Burg dürfen an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und 2 Uhr verboten. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Taschen.
Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Das Verbot gilt vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig.
Schilder kennzeichnen alle Verbotsbereiche. "Die Polizei kontrolliert", kündigt die Stadt an. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Grundsätzlich dürfen Raketen oder Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen abgebrannt werden. Zudem ist Böllern nur an Silvester und Neujahr erlaubt.