Verbotszonen
Bis zu 10.000 Euro Strafe: Hier ist Feuerwerk in Nürnberg an Silvester verboten
30.12.2024, 11:47 UhrRund um die Nürnberger Burg dürfen an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und 2 Uhr verboten. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Taschen, dort dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden (Silvesterverordnung der Stadt Nürnberg vom 15.12.2016).
Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Das Verbot gilt vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig.
Schilder kennzeichnen alle Verbotsbereiche. "Die Polizei kontrolliert", kündigt die Stadt an. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Grundsätzlich dürfen Raketen oder Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen abgebrannt werden. Hierunter fallen in der Innenstadt insbesondere der Bereich rund um die Lorenzkirche, der Hauptmarkt (Frauenkirche) und der Jakobsplatz (Jakobs- und Elisabethkirche). Das Verbot gilt auch ohne Verbotsschilder. Zudem ist Böllern nur an Silvester und Neujahr erlaubt.
Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Burg
Um die Zufahrten im Burgbereich für Feuerwehr und Rettungsdienste und wegen der großen Menschenansammlungen freizuhalten, sind die Zufahrten zu folgenden Straßen von Dienstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dazu werden an den Zufahrten Durchfahrtssperren aufgestellt. Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von Dienstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.
Die Stadt Nürnberg bittet außerdem alle Personen, die Feuerwerkskörper abbrennen, diese Verbote und die Sicherheitshinweise, insbesondere den Sicherheitsabstand, zum Schutz für sich selbst, umstehende Personen und Anwohner zu beachten, Verpackungen und Reste der Feuerwerkskörper sowie mitgebrachte Flaschen wieder mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen.