Brautkleidkauf: Nach der Freude kommt der Ärger

25.7.2017, 07:30 Uhr
Brautkleidkauf: Nach der Freude kommt der Ärger

© dpa/Lucas Dolega

Lisa G. (Namen der Bräute geändert) hatte es eilig. Damals vor zwei Jahren galt es für die junge Frau, innerhalb von gerade einmal dreieinhalb Monaten eine Hochzeit auf die Beine zu stellen. Am Valentinstag 2015 sollte das Kleid organisiert werden. In einem Nürnberger Brautmodengeschäft wurde die junge Frau fündig. Ein Traum in Weiß für 1400 Euro – zusammen mit den Verkäuferinnen wurde erst einmal mit einem Gläschen Sekt angestoßen.

Aber war es wirklich das Kleid? Lisa G. wollte noch einmal nachdenken – und unterschrieb etwas, das sie für eine Reservierungsvereinbarung hielt. Die 500 Euro, die sie dafür mit ihrer Karte zahlte, könne man zur Not auch für ein Standesamtkleid oder Zubehör ausgeben – so dachte die junge Frau zumindest. Es kam, wie es kommen musste, Lisa G. wollte das Kleid doch nicht haben. Damit, dass die junge Frau statt der 1400 Euro-Robe ein Kleid für knapp 1000 Euro nehmen wollte, war man im Geschäft nicht einverstanden.

Brautkleider verkaufen ist viel Arbeit

Zwei Jahre später hängt die Robe immer noch im Laden – und das Geschäft sitzt auf einer nur zum Teil beglichenen Rechnung. Außer der Anzahlung hat Lisa G. schließlich kein Geld dafür bezahlt. Weil das Geschäft die restlichen 900 Euro aber unbedingt haben will, traf man sich nun vor dem Amtsgericht in Erlangen. "Ich habe mich überrumpelt gefühlt", sagt Lisa G. im Prozess. Sie argumentiert, dass dem Laden doch überhaupt kein Schaden entstanden sei, schließlich sei an dem Kleid doch gar nichts geändert worden. Die restlichen 900 Euro will sie nicht bezahlen. "Ich sitze hier, weil ich für andere Bräute kämpfe", sagt sie.

Einfach wird das jedoch nicht. "Sie haben etwas unterschrieben, das Sie nicht gelesen haben", sagt Richterin Andrea Dycke und meint damit den Kaufvertrag. Dycke betont: "Eine Verkäuferin ist keine Freundin." Auch die Geschäftsführerin des Ladens betont, dass ihr sehr wohl ein Schaden entstanden sei. Brautkleider zu verkaufen sei immerhin viel Arbeit. Man helfe den Frauen in die Kleider und berate jede einzelne Braut ausführlich.

Am Ende einigen sich die Parteien auf einen Vergleich: Lisa G. zahlt dem Geschäft 450 Euro. Der Laden darf das Kleid behalten und auf einer Secondhand-Plattform anbieten – damit spart sich die Braut den Ärger, das Kleid selbst verscherbeln zu müssen. Jede Partei trägt die Anwalts- und Verfahrenskosten selbst. Viel günstiger ist es für die Braut dadurch – vorausgesetzt, sie hat keine Rechtsschutzversicherung – nicht geworden. "Ich bin einfach nur froh, dass das Thema jetzt vom Tisch ist", sagt sie. Schließlich habe sie deshalb schon genug schlaflose Nächte gehabt.

Es bleibt nur der Privatverkauf

Aber selbst wenn es keinen Streit um den Kaufvertrag gibt, kann ein Brautkleid für jede Menge Ärger sorgen – etwa im Fall von Sonja K. Ende Februar wurde sie in einem anderen Nürnberger Brautmodengeschäft fündig. Ein Kleid in A-Linie sollte es sein. Nur der Ausschnitt gefiel ihr nicht. Für 1000 Euro – inklusive aller Änderungen – schlug sie zu. Dem Geschäft blieben dreieinhalb Monate, um das Kleid nach den Wünschen der Braut zu ändern. Immer wieder wurden Termine vereinbart – und nie war Sonja K. zufrieden. Die falsche Spitze, der falsche Schnitt, unter den Armen schnitt das Kleid ein. Langsam drängte die Zeit.

Alle Schlichtungsversuche scheiterten

Am 3. Juni stand die Hochzeit an, am 27. Mai sei das Kleid jedoch immer noch eine "Katastrophe" gewesen, wie es die Braut nennt. "Ich habe dann auf den letzten Drücker in einem anderen Geschäft ein Kleid gekauft", sagt sie. Vom Kaufvertrag in dem ersten Geschäft wollte sie zurücktreten, Schlichtungsversuche scheiterten. Jetzt denkt Sonja K. über rechtliche Schritte nach. "Es war vereinbart, dass alle Änderungen im Preis inbegriffen sind", sagt sie. Sie ist überzeugt, dass man das Kleid im Laden verpfuscht habe.

Im Geschäft erinnert man sich genau an die Braut. "Die Wünsche hörten einfach nie auf", heißt es von Seiten der Geschäftsführung. Im Laden sei während der Anprobetermine der Eindruck entstanden, dass die Braut das Kleid einfach nicht mehr wollte, mit ihrer Wahl unzufrieden war. Immer wieder habe man versucht, sämtliche Änderungswünsche zu erfüllen. "Gewinn haben wir bei dem Kleid bestimmt keinen gemacht", heißt es. Und: "So einen Fall hatten wir noch nie." Die Braut solle ihr fertiges Kleid doch beim Schneider abholen.

Was sie dann mit der Robe anstellen soll? "Privat verkaufen", heißt es, das rate man schließlich auch Bräuten, deren Hochzeit platzt. Zur Beruhigung: Das kommt höchst selten vor. In dem Geschäft sei das heuer nur zwei Bräuten passiert. Bei allem Ärger, den Lisa G. und Sonja K. mit ihren Kleidern hatten – glücklich verheiratet sind beide.

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