Brutaler Vergewaltiger muss mehrere Jahre ins Gefängnis
31.5.2016, 06:00 UhrTina D. und Karsten K. (Namen geändert) kannten sich aus Kindertagen in Langwasser. 2012 trafen sie sich wieder und gingen eine Liebesbeziehung ein. "Aus dem Sommermärchen wurde aber bald ein Albtraum", fasste es der Vorsitzende Richter der 2. Strafkammer, Hans-Walter Mayer, zusammen. Es gab immer wieder Reibereien. Kumpels bemerkten blaue Flecken an der jungen Frau. Trennen wollte oder konnte sich Tina D. nicht: Bekannte des Paares sprachen davon, dass sie dem Angeklagten hörig gewesen sei.
28-Jährige wurde in der eigenen Wohnung überfallen
Die Gewalt eskalierte im August 2012: Im Zeugenstand schilderte die heute 28-Jährige, dass sie sich nach einer privaten Feier bereits schlafen gelegte hatte. Plötzlich habe K. vor ihrem Haus randaliert und schließlich die Wohnungstüre eingetreten. Mit Schlägen ins Gesicht und Drohungen zwang er sie zu sexuellen Handlungen und vergewaltigte sie, so die junge Frau, die von Todesangst berichtet.
Warum sie die Gewalttat verdrängte und sich anschließend weiter mit ihrem Peiniger traf, kann sie sich nicht erklären. Ihre Erinnerungen betäubte sie mit Alkohol. Wegen ihrer Trinkerei und wegen psychischer Folgen der Vergewaltigung musste sie sich in stationäre Behandlung geben.
Anzeige erstattete die 28-Jährige erst viel später. An der Seite ihrer Anwältin Monika Goller begleitete sie den Prozess als Nebenklägerin.
Karsten K. stritt die Vergewaltigung von Anfang an ab. Seine Ex sei eine notorische Lügnerin mit schweren Suchtproblemen behauptete er. Seine Verteidigerin Ruth Bindner erreichte, dass Tina D. genau unter die Lupe genommen wurde: Ihre Therapeuten mussten aussagen, ein psychiatrischer Sachverständiger untersuchte sie auf ihre Aussagefähigkeit. Jedoch blieb dies alles ohne Ergebnis. "An der Aussage der Geschädigten findet sich nicht der Hauch eines Zweifels", befand Staatsanwalt Bernd Zuber am Ende des seit März laufenden Prozesses.
Im Gegensatz dazu bescheinigte ein Psychiater dem Angeklagten paranoide und narzisstische Persönlichkeitsmerkmale und eine emotionale Instabilität. Diese seien aber nicht so massiv, dass die Schuldfähigkeit beeinträchtigt sei, so der Facharzt.
Trotzdem blieb der 33-Jährige dabei: Tina D. wolle ihm die Tat nur anhängen. "Ich bin kein Vergewaltiger", sagte er in seinem letzten Wort. Seine Verteidigerin beantragte für ihren Mandanten deshalb Freispruch.
Das Gericht glaubte dem einschlägig vorbestraften Mann nicht. Es hielt die Aussagen der Geschädigten für glaubwürdig. Die Frau habe mit offenen Karten gespielt und immer wieder die gleiche Geschichte mit identischen Details geschildert, so die Richter. Am Ende verurteilten sie K. wegen Vergewaltigung zu vier Jahren und fünf Monaten Gefängnis. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten sechs Monate davon als bereits verbüßt.