Corona-Zahlen: Warum sich die Angaben manchmal unterscheiden

André Ammer

Region und Bayern

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19.10.2020, 07:47 Uhr
Corona-Zahlen: Warum sich die Angaben manchmal unterscheiden

© Foto: Sebastian Kahnert, dpa

Ein Problem, das während des vergleichsweise niedrigen Infektionsgeschehens im Sommer noch vernachlässigbar war, gewinnt angesichts der aktuellen Entwicklung an Brisanz: Drei Behörden geben Auskunft über die Zahl der Infektionen und die Inzidenzwerte - da sind gewisse Diskrepanzen bei den Daten programmiert.

Geschuldet ist diese Tatsache unter anderem den unterschiedlichen Zeiträumen und Zeitpunkten, in denen die Daten vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen, vom für die bundesweiten Zahlen zuständigen Robert-Koch-Institut (RKI) und von den örtlichen Gesundheitsämtern erfasst, verarbeitet und weitergemeldet werden. Und so kann es vorkommen, dass die Infektionszahlen auf den Webseiten von LGL und RKI deutlich von den Daten abweichen, die auf der Homepage eines Landkreises oder einer Kommune veröffentlicht werden. Das sorgte in manchen Regionen, die in den vergangenen Wochen überdurchschnittlich hohe Fallzahlen zu verzeichnen hatten, für zusätzliche Verunsicherung.

Grundsätzlich werden die Covid- 19-Fallzahlen in allen Bundesländern nach denselben Kriterien des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erfasst, und die Meldekaskade von den Gesundheitsämtern über die Landesbehörden ans RKI ist ebenfalls im IfSG geregelt. Ebenso die zeitlichen Abläufe der Meldungen.

Gewisse Verzögerungen möglich

"Das jeweilige Gesundheitsamt muss einen positiven Sars-CoV-2- Fall innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Landesbehörde melden, von dort wiederum hat ebenfalls innerhalb von 24 Stunden eine Meldung an das RKI zu erfolgen", erklärt ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums. Dabei entspricht das Meldedatum dem Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt Kenntnis von einem positiven Laborbefund erhalten hat. Allerdings erfolgt die Meldung ans LGL nicht immer am selben Tag, es kann also teilweise zu gewissen Verzögerungen kommen.

Dass einige Fälle erst später im Gesundheitsamt elektronisch erfasst werden, liegt laut LGL-Pressesprecher Aleksander Szumilas auch daran, dass die örtlichen Behörden zunächst Ermittlungen zu den einzelnen Fällen und deren Kontaktpersonen durchführen und vorrangig Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen müssen. Das nehme die Ressourcen der Gesundheitsämter bereits stark in Anspruch. "Die vom LGL veröffentlichten Fallzahlen können sich daher auch rückwirkend für die einzelnen Meldetage noch erhöhen", erklärt Szumilas.

Auf der anderen Seite sind die Kommunen und Landkreise an keine einheitlichen Weisungen gebunden, wann genau und auf welche Art sie die neuesten Infektionszahlen kommunizieren. Nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom August sind die Landkreise und die kreisfreien Städte in Bayern zwar grundsätzlich dazu verpflichtet, die Zahlen zu Corona-Fällen in den einzelnen Gemeinden herauszugeben. Wie das im Detail umgesetzt wird, da gibt es aber Spielraum.

Des Weiteren steht es den Kommunen und Kreisen frei, bei der Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz andere Methoden als LGL und RKI zu verwenden. So nutzen die bayerische Landesbehörde und das dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnete Institut als Basis ihrer Berechnung die Einwohnerzahlen des Statistischen Bundesamtes, und zwar den Stand vom 31. Dezember 2018. Die Gesundheitsämter dagegen dürfen aktuellere Einwohnerzahlen für ihre Berechnungen heranziehen.

Auch bei den tagesaktuellen Statistiken von LGL und RKI kommt es immer wieder zu Differenzen bei der Sieben-Tage-Inzidenz, was den unterschiedlichen Zeitpunkten für die Auswertung der Daten geschuldet ist. "Das Robert-Koch-Institut bezieht die Daten für die Tagesauswertung um 0 Uhr, das LGL benutzt einen aktuelleren Datenstand, nämlich 8 Uhr", heißt es in einer Erklärung des bayerischen Gesundheitsministeriums. Für die Frage, ob härtere Corona-Auflagen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verhängt werden müssen, sei allerdings immer die jeweils höhere Sieben-Tage-Inzidenz relevant.

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