Folge 4
Der Abgründe Adventskalender blickt in ein Hinterzimmer und klärt, was das Beratungsgeheimnis ist
4.12.2024, 06:00 UhrEs steht sogar im Deutschen Richtergesetz - also in dem Gesetz, das den Dienst der Richterinnen und Richter klar regelt: "Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen", heißt es da. Klingt das nicht paradox?
Bis auf wenige Ausnahmen (Minderjährige, Persönlichkeitsschutz, Familienangelegenheiten) gilt bei Gericht der Öffentlichkeitsgrundsatz - schließlich darf, wer im Namen des Volkes urteilt, das Volk nicht aussperren. Verhandelt wird also öffentlich, und doch finden sich im Justizpalast an der Fürther Straße streng geschlossene Räume des Geheimnisses.
Im Richterzimmer, meist direkt am Gerichtssaal angegliedert, wird beraten, bevor ein Urteil öffentlich verkündet wird. Hier gibt es sogar doppelte Türen, damit kein Mucks nach draußen dringt. Welchen Sinn das Beratungsgeheimnis eigentlich hat, erklären Richterin Ines Gölzer und Richter Tobias Kulhanek in Folge 4 des Abgründe Adventskalender.
Wie läuft so eine Beratung eigentlich ab? Wird leidenschaftlich diskutiert? Werfen die Vorsitzenden einer mit mehreren Berufsrichtern besetzten Strafkammer ihre ganze Autorität in die Waage? Sitzen die Schöffen, die ehrenamtlichen Richter aus dem Volk, nur stumm dabei?
Wie umfassend ist das Beratungsgeheimnis? Betrifft es nur den Kern der Diskussion oder wird eine aufregende Diskussion gar zum Thema in der Gerichtskantine? Tatsächlich gibt der Gesetzgeber sogar die Reihenfolge der Abstimmung vor. Der "Chef" eines Kollegialgerichts, also einer Kammer mit mehreren Kollegen, darf zuletzt abstimmen - so sollen sich alle anderen frei in ihrer eigenen Sichtweise fühlen.
Was passieren würde, wenn doch ein Geheimnis nach draußen dringt? In Folge 4 sprechen wir auch über drohende Verfahren und warum am Bundesverfassungsgericht genau das Gegenteil passiert und die Richterinnen und Richter ihre abweichenden Meinung sogar schriftlich veröffentlichen.
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