Doppelmord von Schnaittach: Freiheitsstrafe für Stephanie P. wird erneut verhandelt

13.7.2020, 10:49 Uhr

Bereits um 7.45 Uhr warten Zuhörer vor dem Saal 1006 im ersten Stockwerk des neuen Strafjustizzentrums an der Fürther Straße. Aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln sind die Plätze in der 19. Strafkammer begrenzt; diesmal geht es ausschließlich um die Rolle, die Stephanie P. damals gespielt hat.

Zu Prozessbeginn äußert sich Stephanie P. selbst nicht, allein ihr Strafverteidiger Alexander Seifert verliest eine Erklärung. Sie bedauere das Geschehen, und sei sich ihrer Mitverantwortung für die Tat bewusst. Sie hoffe dennoch, dass sie am Ende ihrer Strafhaft wieder ein normales Leben führen könne. Die Richter verlesen abwechselnd die damalige Anklage, die Verurteilung, den Richterspruch des BGH.

"Anstiftung zum zweifachen Mord" war die Überschrift des Schuldspruchs im April 2019 gegen die damals 23 Jahre alte Stephanie P.; Ingo P. wurde wegen zweifachen Mordes verurteilt, in seinem Fall wurde das Urteil rechtskräftig. Der damals 26-Jährige hatte seine Eltern im Dezember 2017 mit einem Hammer erschlagen und deren Körper im Anbau der eigenen Garage in Schnaittach eingemauert. Stephanie P. hatte dazu angestiftet, so die Überzeugung der Schwurgerichtskammer im April 2019.

Und dieser Schuldspruch hat Bestand – die zentrale Frage ist nur, ob es bei der lebenslangen Freiheitsstrafe bleibt, oder ob die Freiheitsstrafe für Stephanie P. zeitlich begrenzt wird.