Polizei klärt auf

Dreiste Lüge: 19-Jähriger zeigt Paketboten wegen Fahrerflucht an - Fall nimmt ungeahnte Wendung

Johannes Lenz

Nordbayern-Redaktion

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8.5.2024, 16:54 Uhr
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens. (Symbolbild)

© Friso Gentsch/dpa Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens. (Symbolbild)

"Das Rad des Karmas dreht sich langsam, aber es dreht sich sicher" - ein blumiges Sprichwort, dem eine wenig Warnung mitschwingt: Taten haben Konsequenzen, im positiven wie im negativen Sinne. Wer seine Mitmenschen schlecht behandelt, wird demnach bestraft. Diese Erkenntnis wiederum ließe sich problemlos in eine äußerst abgedroschene, aber keinesfalls weniger richtige Redensart übersetzen: "Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein."

Von der Wahrheit, die diesem Ausspruch innewohnt, durfte sich am Montag ein 19-Jähriger in Nürnberg überzeugen, der sprichwörtlich eine solche Grube gegraben hatte - und dann eine äußerst unbequeme Landung in selbiger hinlegte. Bereits am Freitagmittag erstattete der junge Mann bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte Anzeige wegen Unfallflucht. Er beschuldigte einen Paketdienstfahrer, sein Auto - einen BMW - in der Koberger Straße angefahren und danach Fahrerflucht begangen zu haben.

Verkehrspolizei ermittelt - Anzeigenerstatter gerät selbst in den Fokus

Die Beamten sicherten Spuren am Fahrzeug des 19-Jährigen und leiteten den Vorgang an ihre Kollegen von der Unfallfluchtfahndung der Nürnberger Verkehrspolizei weiter. Die kamen im Laufe ihrer Ermittlungen zu einem für den 19-Jährigen äußerst ungünstigen Ergebnis: Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken mitteilt, konnten die Unfallfluchtfahnder nach Sichtung des Unfallortes am Montag den zuständigen Fahrer des Paketdienstes ausfindig machen. Am Fahrzeug des Paketboten fanden sie tatsächlich Schäden vor - diese passten jedoch nicht zu den Schäden, die am BMW des 19-Jährigen entstanden waren.

Und es wurde noch unangenehmer für den jungen Anzeigenerstatter: Der Paketbote gab im Zuge seiner Befragung an, dass er zur angeblichen Tatzeit einen BMW beobachtet habe, der beim Ausparken einen metallenen Baumschutzbügel angefahren hatte. Die Verkehrspolizisten nahmen besagten Baumschutzbügel genauer unter die Lupe, fanden dort Beschädigungen vor und verglichen diese mit den bereits gesicherten Spuren am BMW. Und siehe da: Die Schäden stimmten überein - der 19-Jährige hatte sein Fahrzeug selbst angefahren.

Nach Schätzung der Polizei entstand am BMW ein Sachschaden von rund 2800 Euro, weitere 200 Euro Schaden entstanden am Baumschutzbügel. Doch auf den 19-Jährigen kommt mehr zu als die Regulierung der Schäden: Er muss sich nun wegen Vortäuschen einer Straftat, falscher Verdächtigung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort strafrechtlich verantworten. Manchmal dreht sich das Rad des Karmas auch ganz schnell.


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