Steigendes Arbeitsvolumen
Eilverfahren gegen Nürnberger Klimaaktivisten? Das sagt die Justizsprecherin
9.8.2023, 06:11 UhrSeit nun mehr als einem Jahr beeinflussen Gruppen wie die "Letzte Generation" oder "Extinction Rebellion" durch ihre Aktionen das öffentliche Leben. Sie blockieren Straßen, seilen sich von Gebäuden ab oder verunreinigen Kunstwerke. In den vergangenen Monaten waren auch in der Metropolregion Nürnberg diverse Klimaschützer aktiv: Zuletzt haben am 14.Juli 2023 fünf Aktivisten drei Verkehrsknotenpunkte in Nürnberg blockiert und sorgten damit am Frauentorgraben, in der Nähe des Plärrers und dem Frankenschnellweg für Stau. Diese Protestformen müssen oftmals durch Behörden und Justiz umfangreich aufgearbeitet werden.
Bislang haben die Behörden die Blockaden zunächst mit Strafbefehlen, ohne mündliche Verhandlung, geahndet. Dadurch haben Angeklagte eine verminderte Geldstrafe erhalten, das Verfahren wurde gekürzt und die Betroffenen mussten sich nicht in einem Gerichtssaal verantworten. Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten legen jedoch vermehrt Widerspruch ein, verlagern somit die Verfahren in die Gerichte und damit in die Öffentlichkeit. Mit der anfallenden Arbeit durch Berufung in zweiter Instanz haben die Gerichte jedoch zu kämpfen. Die zahlreichen Verfahren sorgen nämlich für Stau in der Justiz.
Seit knapp einem Jahr sprechen Amtsgerichte bundesweit Urteile zu den Blockaden. Andere Länder wie Berlin versuchten bereits mittels Eilverfahren dem Rückstau entgegenzuwirken. In Nürnberg setzt man derzeit nicht auf Schnellverfahren, erklärt Justizsprecherin Tina Haase. Das liegt an den komplizierten Umständen, die ein Normalverfahren benötigt. Das wird erneut an dem Verfahren rund um Aktivistin Charlie K. deutlich.