Verteidiger mit alternativem Tatablauf

Ergebnis zu Überwachungsvideo liegt vor: Rückschlag für Anklage im Alexandra R.-Prozess

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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2.7.2024, 13:07 Uhr
Die Verteidigung (links) rüttelt im Fall der mutmaßlich getöteten Alexandra R. an der Anklage und bringt mögliche unbekannte Täter ins Spiel. 

© Hans-Joachim WInckler, Polizei Mittelfranken Die Verteidigung (links) rüttelt im Fall der mutmaßlich getöteten Alexandra R. an der Anklage und bringt mögliche unbekannte Täter ins Spiel. 

Im Prozess um die im Dezember 2022 spurlos aus Nürnberg verschwundene Alexandra R. hat sich am Montag das Landgericht Nürnberg-Fürth erneut mit dem Video einer Überwachungskamera beschäftigt. Eigentlich hatte ein Gutachter die Aufnahmen bereits ausgewertet, der Sachverständige wurde allerdings vom Gericht als befangen abgelehnt. Wie der "Bayerische Rundfunk" berichtet, hat nun eine weitere Gutachterin das Video analysiert, ihr Ergebnis: Wer die Person auf dem Video ist, sei nicht zu identifizieren. Ein Rückschlag für die Anklage.

534 Einzelbild-Dateien hatte die Sachverständige dazu laut "BR" analysiert. Die Bilder stammen aus dem 22 Sekunden langen Video einer Überwachungskamera in der Nähe des Hauses in Schwabach-Limbach, in das Alexandra R. am Tag ihres Verschwindens gefahren sein soll. Das Video gilt als wichtiger Teil der Beweiskette.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll die vermisste 39-Jährige in dem Haus in Schwabach-Limbach überwältigt und gefesselt worden sein. Anschließend soll sie in der Lagerhalle in Sindersdorf bei Hilpoltstein oder in einem Waldstück in der Nähe der Autobahnausfahrt Irschenberg getötet worden sein. Von ihrer Leiche fehlt bislang allerdings jede Spur.

"Material nicht für beweissicheres Gutachten geeignet"

Am Rand der Aufnahmen der Überwachungskamera ist ein Auto zu sehen sowie eine Person, die aussteigt. Um etwas erkennen zu können, mussten die Bilder extrem vergrößert werden, worunter die Qualität stark leidet. Die Gutachterin erklärte laut Angaben des "Bayerischen Rundfunks", dass sie aufgrund dieser Aufnahmen keine Person identifizieren könne. Auch im Gerichtsaal seien auf den Bildschirmen nur verschwommene Schatten zu sehen, so ein "BR"-Reporter.

"Es sind keine Feinmerkmale des Gesichts zu erkennen", sagt die Sachverständige laut dem Portal. Damit sei das Material nicht für die Erstellung eines beweissicheren morphologischen Gutachtens geeignet.

Der vom Gericht abgelehnte Gutachter hatte sich dagegen zuvor mit einiger Wahrscheinlichkeit darauf festgelegt, dass er die Angeklagten auf diesen Bildern erkennen könne.

Verteidiger wollen alternativen Tatablauf belegen

Die Verteidiger der Angeklagten Dejan B. (51) und Ugur T. (49) ziehen am 25. Prozesstag indes den Tatablauf in Zweifel. Mit weiteren Beweisanträgen möchten sie einen anderen Tatablauf belegen. Laut Angaben von "NN.de" deuten sie an, Alexandra R. könnte freiwillig untergetaucht sein und sich nach Rumänien abgesetzt haben. Dazu bringt der Verteidiger von Dejan B. laut dem "BR" auch eine dritte Person ins Spiel. Sie soll am Tattag ein Prepaid-Handy genutzt haben, welches die Ermittler Dejan B. zuschreiben.

Womöglich weitere Termine im August

Wie geht es nun in dem Mammut-Prozess weiter? Wie Justizsprecherin Tina Haase am Dienstag gegenüber unserer Redaktion erklärte, stellte die Verteidigung mehrere Beweisanträge und fordert weitere Gutachten ein. Damit möchte sie zentrale Punkte der Anklage widerlegen. Das Gericht müsse jetzt über die Beweisanträge entscheiden, daher visiere man "vorsorglich weitere Prozesstermine im August" an. Aktuell stehen noch bis Ende Juli wöchentlich jeweils montags, mittwochs und freitags drei Hauptversammlungstermine an, das Urteil war zunächst für den 31. Juli geplant.