Falschparker behindern Nürnberger Feuerwehr
1.12.2016, 06:00 UhrSie stellen sich verbotswidrig in Feuerwehrzufahrten, im Ernstfall kommen Feuerwehrleute nicht rasch genug an den Brandort.
Das ist so ein Beispiel: In der Einmündung zur Füll, einer schmalen Gasse in der Altstadt, stehen immer öfter Autos in der Feuerwehreinfahrtzone. Die Drehleiter der Wache 3 ist 2,50 Meter breit und kommt nicht durch. Wenn es jetzt in der Albrecht-Dürer-Gasse brennen würde, gäbe es hier kein Durchkommen.
Was würde im Ernstfall passieren? Die Einsatzkräfte müssten irgendwie den Wagen auf die Seite bugsieren. "Mit Schaufeln kriegen wir das hin", sagt Wachleiter Horst Gillmeier. Ist das Auto des Falschparkers nicht zu schwer, packen die Einsatzkräfte auch mit Händen an und heben das Gefährt aus dem Weg. Doch in so einem Fall verrinnt wertvolle Zeit. Mehrere Minuten, die der Feuerwehr zum Löschen und Retten von Menschen aus einem brennenden Haus fehlen.
Abschleppen statt Anrufen als Lösung?
Für Horst Gillmeier ist klar: Nur eine konsequente Ahndung der Verkehrssünder kann das Risiko verringern, dass so etwas passiert. "Die Polizei lässt aber immer seltener abschleppen", kritisiert er. Selbst als ein Auto direkt vor der Feuerwehrausfahrt der Wache 3 am Jakobsplatz stand, recherchierte die Polizei erst einmal, wer der Halter ist. Dann riefen sie ihn am Handy an und der Mann konnte seinen Wagen wegfahren, eine Abschleppaktion musste er nicht fürchten.
Tatsächlich lotet die Polizei im Sinne der Verhältnismäßigkeit erst alle Mittel aus, ehe sie zu so einer Maßnahme greift, erklärt Christian Daßler, Sprecher im Polizeipräsidium Mittelfranken. "Grundsätzlich muss der Falschparker aber damit rechnen, abgeschleppt zu werden", sagt er. Kommt es dazu, dass einer Einsatzfahrzeuge behindert, werden anstatt der üblichen 35 Euro Verwarnung 65 Euro Bußgeld fällig plus einem einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Wachleiter Gillmeier bleibt aber dabei: "Die Polizei schleppt immer seltener ab, stehen Autos in Feuerwehrzufahrten." Nach einem Ernstfall wird zwar rechtlich geprüft, inwieweit ein Falschparker schuld ist, sobald durch ihn ein Einsatz behindert wurde. Doch das helfe Menschen nicht, wenn sich dadurch auch die Rettung verzögert und von Minute zu Minute die Gefahr für Leib und Leben wächst.
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