Frankenschnellweg: Keine Einigung mit Privatkläger

8.9.2020, 05:54 Uhr
Der Frankenschnellweg ist und bleibt eine Lebensader für den Autoverkehr in der Region. 

© Roland Fengler, NN Der Frankenschnellweg ist und bleibt eine Lebensader für den Autoverkehr in der Region. 

Mit einem Beginn des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) ist laut Bürgermeister Christian Vogel (SPD) frühestens 2025 zu rechnen. Weil ein Vergleich mit einem Privatkläger, der das Bauvorhaben verhindern will, nicht möglich war, wollen die Regierung von Mittelfranken als zuständige Planungsbehörde und die Stadt Nürnberg das derzeit ruhende Verfahren wieder aufrufen und auf eine Entscheidung in zweiter Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München drängen. Diese wird aber erst für 2022 erwartet.

Zu den Klagen gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2013 kommt noch die des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen den geänderten Beschluss von 2020 beim Verwaltungsgericht Ansbach hinzu. Bis auch darüber entschieden ist, dürfte ein weiteres Jahr ins Land gehen.

Kompromiss mit dem BN

Falls die Klagen abgewiesen werden, könnte 2024 die Bauvergabe erfolgen. Mit einem Baubeginn ist dann frühestens 2025 zu rechnen. Das erläuterten Bürgermeister Vogel und Marco Daume, Technischer Werkleiter des städtischen Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör), in einem Pressegespräch. Gegen den Beschluss von 2013 hatten der Bund Naturschutz (BN) und ein Privatkläger Einspruch erhoben. Mit dem BN hat sich die Stadt auf einen Kompromiss verständigt, der unter anderem vorsieht, dass Lastkraftwagen mit über 7,5 Tonnen den FSW nicht nutzen dürfen, wenn ihr Ziel nicht Nürnberg ist. Diesem Kompromiss müssten aber erst die BN-Mitglieder des Nürnberger Kreisverbands zustimmen.

Mit dem Privatkläger sei es jedoch zu keiner Einigung gekommen, sagte Vogel. Deswegen müssten die Regierung und die Stadt nun die gerichtliche Entscheidung erzwingen und das derzeit ausgesetzte Verfahren wieder aufnehmen.

Der Stadtrat hatte zudem 2015 beschlossen, gleichsam vorsorglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen zu lassen. Diese wäre ohnehin nötig, wenn der FSW-Ausbau nach europäischem Recht als Bau einer Schnellstraße eingestuft wird, was umstritten ist.

Bei Erfolg geht's 2025 los

Die UVP und weitere Ergänzungen der Planung, etwa die Tieferlegung des Tunnels auf einer Länge von 400 Metern, führten heuer zu einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses – und damit zu einem weiteren Zeitfenster, in dem fristgemäß geklagt werden konnte, wovon der VCD Gebrauch machte.

Der Bürgermeister geht davon aus, dass das Verwaltungsgericht Ansbach über die Klage erst entscheidet, wenn der Verwaltungsgerichtshof sein Urteil über die älteren Einsprüche gefällt hat. Nun stellt sich Daume zufolge die Frage, ob man die Planung für das Bauvorhaben während dieser Gerichtsverfahren einfriert oder fortführt. Stoppt die Stadt die Planungen, würde der Baubeginn aber wohl erst 2028 erfolgen. Plant man weiter und hat vor Gericht Erfolg, könnte es 2025 losgehen.

Das vom Freistaat mitfinanzierte Projekt ist mit 660 Millionen Euro veranschlagt, die Stadt wird 135 Millionen davon stemmen. „Aber wenn wir den Ausbau nicht machen, müssten wir den Frankenschnellweg trotzdem sanieren. Das würde auch um die 100 Millionen Euro kosten“, erläuterte Vogel, der weiter intensiv für das Projekt wirbt: „Wir hätten durch den Ausbau weniger Stau, einen besseren Verkehrsfluss und mehr Grün. Das bedeutet eine Entlastung für die Bürger und die Umwelt.“ Die Rathauskooperation aus CSU und SPD stehe weiter geschlossen hinter dem Vorhaben, betonte Vogel.

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