In Nürnberg

Frauen in Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt: Security-Mann legte Revision ein - Urteil bestätigt

Minh Anh Nguyen

Online-Redaktion

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30.10.2024, 13:26 Uhr
Die Asylunterkunft in der Nürnberger Schmausenbuckstraße. Vor dem Landgericht Nürnberg begann am 25.10.2023 der Prozess gegen einen Ex-Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes der Einrichtung.

© Daniel Löb/picture alliance/dpa Die Asylunterkunft in der Nürnberger Schmausenbuckstraße. Vor dem Landgericht Nürnberg begann am 25.10.2023 der Prozess gegen einen Ex-Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes der Einrichtung.

Anfang des Jahres wurde ein ehemaliger Security-Mitarbeiter einer Nürnberger Flüchtlingsunterkunft zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ihm wird zur Last gelegt zwei Frauen zum Teil dutzendfach vergewaltigt zuhaben. Der damals 54-Jährige hatte zunächst Revision eingelegt - das Urteil hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun aber bestätigt.

Drei Opfer

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Mann im Februar in 67 Fällen der Vergewaltigung sowie der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber der "Deutschen Presseagentur".

Der Deutsche hat demnach eine der Frauen 62 Mal vergewaltigt, eine weitere Frau aus der Unterkunft fünfmal. Zudem soll er eine Bewohnerin sexuell belästigt haben, indem er sie gegen ihren Willen geküsst hat. Er hat den Frauen auch gedroht, er würde seine Position ausnutzen und ihnen vom Jugendamt ihr Kind wegnehmen lassen.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Angeklagte behauptet, dass die Frauen ihn fälschlicherweise beschuldigen. Die Richter hielten die Aussagen der Geschädigten jedoch für glaubwürdig, wie die Sprecherin sagte.

Die Frauen gaben an, dass sich der Mitarbeiter in der Unterkunft als "König" und als "Gott" aufgespielt habe. Ihm stehe deswegen mehr als eine Frau zu. Wie der "Bayerische Rundfunk" berichtet, hatte das Landgericht das Urteil hauptsächlich mit den glaubwürdigen Aussagen der Opfer begründet. Außerdem handele es sich hier nicht um eine "Aussage gegen Aussage"-Verhandlung, da der Angeklagte keine Alternativdarstellung geliefert habe. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil nun bestätigt hat, gilt der Mann als rechtskräftig verurteilt.

Die Opfer leben auch Jahre nach der Tat in Angst. Einer der Frauen lebte nach ihrem Auszug aus der Unterkunft nur mit heruntergelassenen Rollläden und sei kaum vor die Tür gegangen, berichtet der "BR". Ihre mentale Gesundheit hätte sich erst nach der Verhaftung des Angeklagten verbessert. Die anderen Betroffenen bekämen noch heute rund zehn Panikattacken pro Woche.